Anpassung des Veranstaltungsangebots wegen der Einführung gestufter Studiengänge

Für Studierende im Hauptstudium BWL bedeutet die Umstellung Folgendes:

Das ABWL-Angebot wird kontinuierlich auslaufen. Ab HWS 2009/10 wird die Möglichkeit eröffnet, bestimmte Master-Kurse der betreffenden Areas zu absolvieren.

Die folgenden Übergangsregelungen berücksichtigen den durchschnittlichen Studienverlauf und zielen darauf ab, eine möglichst große Wahlfreiheit bezüglich der SBWL und der Wahlmodule innerhalb der SBWL zu gewährleisten.

Übergangsregelung im Diplom/Master

Aufbau und Inhalte

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre im Hauptstudium besteht aus folgenden sechs Teilgebieten:

  • Marketing
  • Produktion
  • Finanzwirtschaft
  • Unternehmensführung
  • Internes Rechnungswesen
  • Externes Rechnungswesen

Insgesamt müssen fünf 90-minütige Klausuren aus fünf der sechs genannten Gebiete bestanden werden. Es ist nicht erlaubt, sechs Klausuren zu schreiben und sich die besten fünf Resultate auszusuchen.

Die im aktuellen Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie Startet das Herunterladen der Dateihier, die Zuständigkeiten für die entsprechenden Auslandsanerkennungen entnehmen Sie bitte dieser Startet das Herunterladen der DateiÜbersicht.

Allgemeines Volkswirtschaftslehre (AVWL)

Die AVWL besteht aus den folgenden vier Gebieten:

  • Mikroökonomik III (Sommersemester)
  • Wirtschaftspolitik (Sommersemester)
  • Finanzwissenschaft (Wintersemester)
  • Außenhandelstheorie (Wintersemester)

Insgesamt müssen drei Klausuren aus den vier Gebieten bestanden werden. Dabei kann man sich nur für drei Klausuren anmelden und es ist folglich nicht erlaubt, vier Klausuren zu schreiben und sich anschließend die drei besten Resultate auszusuchen. Ein Wechsel des Gebiets ist möglich, Fehlversuche im ursprünglichen Fach verfallen jedoch nicht.

Bitte beachten Sie die Regelungen der Abteilung Volkswirtschaftslehre zu auslaufenden Diplom-Veranstaltungen.

Spezielle Betriebswirtschaftslehren (SBWL)

Das erste und das zweite Wahlpflichtfach (Spezielle Betriebswirtschaftslehren) im Rahmen des Hauptstudiums dienen dem Ziel, die Kenntnisse in speziellen Teilgebieten der Betriebswirtschaftslehre zu vertiefen und zu vervollkommnen. Darüber hinaus ist durch das Wahlpflichtfach ein Schwerpunkt in der Diplomprüfung verankert, der über die betriebswirtschaftlichen Spezialgebiete hinausgeht und einen interdisziplinären Akzent setzt. Die Wahl der beiden Speziellen Betriebswirtschaftlehren und des Wahlpflichtfaches ist dem Studierenden - im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung - entsprechend seinen persönlichen Interessen und Neigungen freigestellt.

Der Studierende muss zwei Spezielle Betriebswirtschaftslehren aus dem folgenden Fächerangebot auswählen:

  1. Bankbetriebslehre und Finanzierung
  2. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  3. Industriebetriebslehre
  4. Internationales Management
  5. Logistik
  6. Marketing
  7. Öffentliche BWL
  8. Organisation
  9. Organisation und Wirtschaftsinformatik
  10. Personalwesen und Arbeitswissenschaft
  11. Versicherungsmanagement
  12. Wirtschaftsprüfung und Treuhandwesen
  13. Controlling

Sollten während der Geltungsdauer dieses Studienplans andere Spezielle Betriebswirtschaftslehren neu eingerichtet werden, gelten diese ebenfalls als zugelassen.

Siehe hierzu auch: Lehrstühle der Fakultät für BWL

Wahlfach

Der Studierende muss neben den zwei Speziellen Betriebswirtschaftslehren ein Wahlfach im Umfang von mindestens 10 Semesterwochenstunden aus dem folgenden Fächerangebot auswählen:

  1. Arbeits- und Sozialrecht
  2. Finanzwissenschaft
  3. Information und Wettbewerb
  4. Mathematik
  5. Ökonometrie
  6. Physikalische Technologie
  7. Politische Wissenschaft
  8. Praktische Informatik
  9. Psychologie
  10. Soziologie
  11. Staats-, Verwaltungs- Europa- und Völkerrecht (Ö-Recht)
  12. Statistik
  13. Steuerrecht
  14. Wirtschaftsgeographie
  15. Wirtschaftspädagogik mit betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt
  16. Wirtschafts- und Sozialgeschichte
  17. Wirtschafts- und Sozialpolitik
  18. Zivilrecht, insbesondere Handelsrecht

Darüber hinaus kann der Diplomprüfungsausschuss auf begründeten Antrag des Studierenden auch ein anderes Fach als Wahlfach zulassen, wenn es durch einen Lehrstuhl an der Universität Mannheim - in Ausnahmefällen auch durch einen Lehrstuhl an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule - vertreten ist und in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium des Antragstellers steht.

Hauptstudiumsführer

HSF_2007.pdf