Studienoption Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation
Professionelle Personalarbeit verlangt mehr als eine gute Menschenkenntnis. Vor allem sind in diesem Bereich Mitarbeiter gefragt, die neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten auch die juristischen Feinheiten kennen. Die Studienoption Betriebswirtschaftslehre mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation soll daher Studierenden der Betriebswirtschaftslehre die Möglichkeit geben, sich durch vertiefte Kenntnisse besonders für das Personalwesen zu qualifizieren. Die Spezialisierung auf diesen Schwerpunkt erfolgt nach abgeschlossenem Vordiplom im Hauptstudium. Die Studierenden belegen neben den Veranstaltungen des BWL-Studiums zusätzlich Kurse in den Feldern Privatrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Personal und Arbeitsrecht in der Praxis.
Nähere Informationen zur Studienoption "BWL mit arbeits- und zivilrechtlicher Qualifikation" auf den Seiten des
Lehrstuhls und Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Personalwesen und Arbeitswissenschaft unter der Rubrik Lehre/Studienoption.
Bewerbungsschluss ist der 1. Januar bzw. der 1. Juli für den jeweils nächstliegenden Semesterbeginn.



