FAQ´s
Die häufigsten Fragen zum Diplomstudiengang BWL
Wie lange dauert das gesamte Studium in der Regel?
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.
Die durchschnittliche Studiendauer im Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim beträgt zurzeit 10,5 Semester.
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Studium?
Formulare und Informationsmaterial können unter
PO und weitere Downloads herunter geladen werden.
Der Studien- und Prüfungsordnung sind die angebotenen Fächer sowie eine Studienverlaufsempfehlung zu entnehmen.
Kann ich während eines Urlaubsemesters an Prüfungen teilnehmen?
Hauptstudium: NEIN. Wiederholungsprüfungen mit Versuchszähler „2“, ja.
Wie oft darf ich eine Prüfung schreiben?
Jede Klausur kann generell zwei Mal geschrieben werden. Ein Drittversuch ist nur mit dem Einsatz eines so genannten "Joker" möglich.
Im Hauptstudium gibt es für jede Fachprüfung (ABWL, AVWL, 1. SBWL, 2. SBWL, Wahlpflichtfach) einen 3. Versuch (Joker), der innerhalb der jeweiligen Fachprüfung für eine Teilklausur eingesetzt werden kann. Ein "Jokertransfer" von einer Fachprüfung zur einer anderen ist NICHT möglich. D. h. der Joker ist fachgebunden.
Wie gehe ich bei Auslandsanerkennungen vor?
Vor dem Ausland:
- Die maximale Anrechnungsgrenze beträgt 25 (Mannheimer-) Semesterwochenstunden.
- Bei Fehlversuchen, die im Studiengang BWL an der Universität Mannheim erbracht wurden, ist keine nachträgliche Anrechnung einer äquivalenten Prüfungsleistung aus dem Ausland möglich. Das heißt, dass die Wiederholung der entsprechenden nicht bestandenen Teilprüfung(en) auch an der Universität Mannheim erfolgen muss.
- Vereinbaren Sie mit den betreffenden Lehrstühlen ein Learning Agreement. Klären Sie eventuelle Abweichungen möglichst früh ab (z.B. per E-Mail) und bewahren Sie den Schriftverkehr sorgfältig auf.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
Anrechnungsantrag (grüner Antrag) bis Ziff. 4/5 vollständig (ggf. SWS durch ETCS ersetzen und mit ausländischer Bewertung) und gut lesbar ausfüllen,- übereinstimmendes Learning Agreement im Original beifügen,
- eine Zeugniskopie beifügen (bei Abgabe Original oder beglaubigte Abschrift zur Übereinstimmungsbestätigung vorlegen)
- Bestätigung des AAA über die Abgabe eines Erfahrungsberichts besorgen.
Alle o. g. Unterlagen in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses L 9,5 einreichen.
Wie viel kann ich mir maximal aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen?
Bei äquivalenten Studien- und Prüfungsleistungen können aus dem Auslandsstudium (Teil-) Prüfungen von Veranstaltungen bis zu maximal 25 Mannheimer Semesterwochenstunden angerechnet werden.
Wie viel Semesterwochenstunden (SWS) zählen ABWL, VWL und SBWL?
Für die Berechnung der maximalen Anrechnungsgrenze zählen die ABWL Module jeweils 2 SWS, die VWL Module jeweils 3, die vollständige SBWL zählt 14 und das vollständige Wahlfach 10 SWS.
Bei äquivalenten Masterveranstaltungen erhalten Kandidaten des Diplomstudiengangs die ursprünglich im Diplomstudiengang vorgesehenen SWS.
Was ist bei BAföG § 48/Formblatt 5 zu beachten?
Der Antrag nach §48 BAföG muss nur beim Übergang vom vierten in das fünfte Fachsemester oder bei Beantragung von Auslandsbafög abgegeben werden.
In welchem Fach kann ich die Diplomarbeit schreiben?
Das Thema der Diplomarbeit kann allen Fächern entnommen werden, die Gegenstand der Diplomprüfung des Studierenden sind.
Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomarbeit ist die erfolgreiche Erbringung einer Seminararbeit und die Diplomarbeit muss einen wirtschaftswissenschaftlichen Bezug aufweisen.
Sollte das Thema der Diplomarbeit nicht aus dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre entstammen (z.B. Psychologie, VWL oder Rechtwissenschaft) muss das Thema einen vom Prüfungsausschuss anerkannten wirtschaftswissenschaftlichen Bezug aufweisen. Das entsprechende Formular finden Sie
hier.
Wie und wann kann ich mich zur Diplomarbeit anmelden?
Theoretisch kann die Diplomarbeit nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums, also nach Erhalt des Vordiploms und nach Erhalt des Seminarscheins angemeldet werden.
Mit der Diplomarbeit soll der Kandidat zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (höchstens 4 Monate) ein Problem aus seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
Die Anmeldung zur Diplomarbeit erfolgt durch den betreuenden Fachvertreter. Dieser meldet das vergebene Thema der Arbeit und deren Bearbeitungszeit dem Studienbüro. Hierzu muss der Studierende im betreffenden Semester rückgemeldet sein und darf nicht beurlaubt sein. Die Abgabe kann auch in einem exmatrikulierten, aber nicht beurlaubten Status erfolgen.
Wie kann ich eine 3. SBWL beantragen?
Beim Prüfungsausschuss für Betriebswirtschaftslehre kann anstelle des Wahlfaches eine 3. SBWL beantragt werden. Diese 3. SBWL wird anstelle des Wahlfaches abgelegt und somit im Diplom-Zeugnis unter der Fachbezeichnung "Wahlfach" aufgeführt. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. Diese Option gilt nur für Studierende des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaftslehre, nicht für Studierende der Betriebswirtschaftslehre mit interkultureller Qualifikation.
Folgende Kriterien müssen zur Genehmigung einer 3. SBWL erfüllt sein:
- Der Kandidat / die Kandidatin befindet sich max. im 9. Fachsemester
- Mindestens 20 Semesterwochenstunden aus dem Hauptstudium sind bereits erbracht
- Gute bis sehr gute Prüfungsleistungen im Hauptstudium, d.h. der Notendurchschnitt ist besser als 2,5



