FAQ´s
Die häufigsten Fragen zum Bachelorstudiengang BWL
Wie ist das Studium aufgebaut?
Informationen zu Aufbau und Inhalt des Bachelorestudiums finden Sie hier.
Darüber hinaus können Sie in der Semesterübersicht alle zu belegenden und absolvierenden Fächer herunterladen. Über Inhalte und Umfang informiert der
Modulkatalog.
Wie kann ich mich Bewerben?
Eine Bewerbung kann lediglich für das jeweilige Wintersemester eines Jahres erfolgen. Bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli des Jahres) muss ein Nachweis der englischen Sprachkenntnisse vorliegen.
Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse für den Zugang zum Studium kann folgendermaßen erbracht werden:
- die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 11 Punkten liegen muss,
- die Vorlage einer in einem englischsprachigen Schulsystem erworbenen HZB,
- sofern kein Nachweis nach a) oder b) vorgelegt werden kann, eines der nachfolgenden Sprachtestergebnisse:
- Test of English as a Foreign Language - Internet-Based Test (TOEFL iBT) mit mindestens 79 Punkten. Anerkannt wird auch ein TOEFL Computer-Based Test (CBT) mit mindestens 213 Punkten oder TOEFL Paper-Based Test (PBT) mit mindestens 550 Punkten. Die Testergebnisse dürfen jeweils nicht älter als zwei Jahre sein.
- Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C.
- Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C.
- International English Language Testing System - Academic Test (IELTS) mit mindestens Band 6.0. Das Testergebnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Wenn Sie einen TOEFL iBT ablegen und das Ergebnis direkt an die Zulassungsstelle der Universität Mannheim schicken lassen wollen, verwenden Sie dazu bitte den Institution Code "0254".
Den Antrag für Ihre Studienplatzbewerbung stellen Sie über das Online-Bewerbungsportal der Universität Mannheim unter
http://bewerbung.uni-mannheim.de. Im Fall von auftretenden Problemen haben Sie die Möglichkeit, sich an ein
Anfragesystem zu wenden.
Was ist die Orientierungsprüfung?
Am Beginn des Studiums steht die Orientierungsprüfung. Spätestens am Ende des 2. Fachsemesters müssen mindestens 44 Leistungspunkte (ECTS) vorliegen. Alle Studierenden, die nach dem 2. Fachsemester die Orientierungsprüfung nicht bestanden haben, werden zu einer Pflichtberatung in den Prüfungsausschuss BWL eingeladen. Sollten bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters (einschließlich zweitem Prüfungstermin) die 44 ECTS nicht erreicht sein, so erlischt der Prüfungsanspruch.
Wie lange dauert das gesamte Studium in der Regel?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Das Studium darf ohne Antrag maximal 9 Semester betragen.
Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Für die Prüfung einer Anerkennung benötigt der Prüfungsausschuss folgende Unterlagen:
- Originalzeugnis bzw. einen aktuellen, offiziell beglaubigten Notenauszug
- Informationen über den Semesterwochenstundenumfang, ECTS und die Prüfungsdauer der einzelnen Fächer
- Kurzbeschreibung der Inhalte (z.B. Modulkatalog)
Ausländische Studenten bringen bitte eine offiziell beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung ihres Zeugnisses mit.
Der Prüfungsausschuss BWL prüft die vorgelegten Unterlagen und erstellt einen sogenannten "Laufzettel", in dem alle formal äquivalenten und eventuell anrechenbaren Module gekennzeichnet sind. Die Studierenden suchen nach ihrer Immatrikulation in Mannheim mit dem "Laufzettel" die betreffenden Lehrstühle auf und lassen die inhaltliche Äquivalenz überprüfen und auf dem "Laufzettel" unterschreiben. Sie bringen den bearbeiteten "Laufzettel" zum Prüfungsausschuss BWL und dieser nimmt die endgültige offizielle Anrechnung vor.
Wer ist für die Anerkennung von Prüfungsleistungen zuständig?
Für die Prüfung über anrechenbare Leistungen für den Bachelorstudiengang BWL, ist der Prüfungsausschuss für Betriebswirtschaftslehre; L 9, 5; 68131 Mannheim zuständig.
Außerdem erbringt der Prüfungsausschuss Serviceleistungen bezüglich anrechenbarer Leistungen im Bereich der BWL für Volkswirte, Wirtschaftspädagogen, Wirtschaftsinformatiker, Kultur und Wirtschaft etc.
Was mache ich, wenn ich an meiner Gasthochschule im Ausland bin aber noch Wiederholungsprüfungen mitschreiben muss?
Ab dem HWS 10/11 können Studierende während der Klausurmeldephase eigenständig festlegen, ob Sie sich zum 1. oder 2. Prüfungstermin eines Semesters zur Prüfung anmelden. Diese Regelung gilt für Erstprüfungen, nicht für Wiederholungsprüfungen.
Bei Nichtbestehen oder Krankheit zum 1. Prüfungstermin erfolgt eine automatische Anmeldung zum 2. Prüfungstermin. Sollten Studierende jedoch aufgrund eines beginnenden Auslandssemesters zum 2. Prüfungstermin des 4. Fachsemesters oder zum 1. Prüfungstermin des 5. Fachsemesters verhindert sein, so können sie eine Verlegung der Prüfungsanmeldung beantragen (
Antrag Aussetzung Pflichtanmeldung). Eine Verlegung der Prüfungsanmeldung ist allerdings nur möglich, wenn ein Nachweis über die Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule während des Prüfungszeitraums nachgewiesen wird.
Wie wird die Bachelorarbeit verteilt?
Die Bachelorarbeit wird gleichmäßige über alle Lehrstühle der Fakultät BWL zentral verteilt. Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses fordert alle Kandidaten, die sich am Ende des 5. Fachsemesters befinden, von Mitte Dezember – Mitte Januar auf, Prüfer online zu ranken. Eine Verteilung der gerankten Prüfer wird zentral nach dem Besten-Modell erfolgen. Es werden alle Prüfungen, die bis zum Ende des vierten Fachsemesters absolvierte wurden zur Erstellung eines Zuteilungsrankings berücksichtigt.
Zu Vorlesungsbeginn (ca. Mitte Februar) werden sowohl die Prüfer als auch die Kandidaten über die Zuteilung informiert.



