FAQ
•
•
•
•
•
•
•
•
Wie lange dauert das Studium?
Das Studium umfasst eine Studienzeit von vier Semestern. Ist die Masterprüfung nicht bis zum Beginn des fünften Fachsemesters bestanden, so ist eine verpflichtende Studienberatung beim Prüfungsausschuss wahrzunehmen. Spätestens bis zum Ende des siebten Fachsemesters muss die Masterprüfung abgelegt sein, sonst erlischt der Prüfungsanspruch.
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Studium?
Die Prüfungsordnung kann unter
PO und weitere Downloads herunter geladen werden. Den Modulkatalog mit Beschreibungen der angebotenen Fächer finden Sie hier
(Link)
Top
Kann ich während eines Urlaubsemesters an Prüfungen teilnehmen?
Nein, währen eines Urlaubssemesters können keine Prüfungen abgelegt werden. Prüfungen des zweiten Termins gehören hierbei in das vorhergehende Semester in dem die Veranstaltung angeboten wurde.
Top
Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
Die Prüfungsleistung in einem Modul kann generell zweimal geschrieben werden. Eine zweite Wiederholung (dritter Versuch/Joker) ist nur für maximal zwei Prüfungsleistungen vorgesehen.
TOP
Wie gehe ich bei Auslandsanerkennungen vor?
• Die maximale Anrechnungsgrenze beträgt 30 ECTS-Punkte.
• Bei Fehlversuchen, die im Mannheim Master in Management erbracht wurden, ist keine nachträgliche Anrechnung einer äquivalenten Prüfungsleistung aus dem Ausland möglich. Das heißt, dass die Wiederholung des entsprechenden nicht bestandenen Moduls/Prüfungsleistung auch an der Universität Mannheim erfolgen muss.
• Sie können bis zu 18 ECTS durch International Course – Module für Ihren Mannheimer Abschluss anrechnen lassen (in der gleichen Area oder in verschiedenen Areas). Die 18 ECTS sind als Gesamtanzahl zu verstehen und können sich aus einer beliebigen Anzahl von Veranstaltungen zusammensetzen. Beispielsweise kann ein Studierender 3 Kurse à 4 ECTS anrechnen lassen und einen weiteren Kurs à 6 ECTS. Es ist allerdings nicht möglich z.B. drei Kurse à 7,5 im Ausland abzulegen und bei der Anrechnung einen davon um die zuviel erbrachten ECTS zu kürzen.
• Vereinbaren Sie mit den betreffenden Lehrstühlen ein
• Sie sollten sich vor Abschluss des Learning Agreements darüber informieren, mit wie vielen Mannheimer ECTS-Punkten Sie später bei der Übertragung in Ihr Mannheimer Zeugnis rechnen können (Informationen zu außereuropäischen Credits geben die Lehrstühle bei Ausstellung des LA’s). Bei Fragen/Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss BWL oder an das Dekanat BWL.
• Die Autorität über die Umrechung der ausländischen Anrechnungspunkte in das in Mannheim angewandte ECTS-System hat im Zweifel der Prüfungsausschuss BWL.
• Beachten Sie bitte auch das
Nach dem Auslandsaufenthalt:
•
Anrechnungsantrag vollständig und mit ausländischer Bewertung gut lesbar ausfüllen,
• übereinstimmendes Learning Agreement im Original evtl. Kursinhalt(e),
• Originalzeugnis (Transcript of records) der Gasthochschule oder beglaubigte Abschrift,
• Bestätigung des AAA über die Abgabe eines Erfahrungsberichts
• Evtl. Nachweis der ausländischen Hochschule über das Ablegen von Kursen in englischer Sprache.
Alle o. g. Unterlagen in der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses L 9,5 einreichen.
Top
Wie viel kann ich mir maximal aus dem Auslandsstudium anrechnen lassen?
Bei äquivalenten Prüfungsleistungen können aus einem Auslandsstudium Module bis maximal 30 ECTS Punkte angerechnet werden.
Top
Kann ich eine Voraussetzung erlassen bekommen, wenn ich diese bereits inhaltlich in meinem Bachelorstudium gehört habe?
Nein, die im Modulkatalog vorgeschriebenen formalen Voraussetzungen können auch dann nicht erlassen werden, wenn man ähnliche Veranstaltungen im Bachelorstudiengang abgelegt hat. Dies gilt auch für Veranstaltungen im Bachelorstudiengang mit Masterniveau.
Wann und Wo kann ich Masterarbeit schreiben?
Die Masterarbeit kann geschrieben werden, sobald alle Voraussetzungen laut Modulkatalog abgelegt wurden.
Sollte das Thema der Masterarbeit nicht aus dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre entstammen (z.B. Psychologie, VWL oder Rechtwissenschaft), muss das Thema einen vom Prüfungsausschuss anerkannten wirtschaftswissenschaftlichen Bezug aufweisen. Das entsprechende Antragformular finden Sie
hier.
Top



