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Learning Agreements

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungs­leistungen im Rahmen des Faches Information Systems erfolgt auf Veranstaltungs­ebene, d.h. für einzelne Kurse. Die inhaltliche Äquivalenz der im Ausland besuchten Veranstaltungen muss durch den Studierenden nachgewiesen werden.

Je nach Studien­gang können Learning Agreements als Ersatz für ein äquivalentes Mannheimer Modul (an der WIM Fakultät als direktes Learning Agreements bezeichnet) und Learning Agreements als „International Course“ für einen ausländischen Kurs, der kein Mannheimer Äquivalent hat (an der WIM Fakultät als indirektes Learning Agreements bezeichnet) ausgestellt werden.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und zu Learning Agreements finden Studierende im MMM hier, Studierende im M. Sc. Wirtschafts­pädagogik hier. Die Bachelor­studierenden der Fakultät BWL und Studierende in den Doppel­abschluss­programmen werden vom Dekanat BWL separat über den Prozess informiert.

Der Prozess zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und zu Learning Agreements ist mittlerweile im Dekanat BWL zentralisiert worden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Person beim Dekanat BWL per Mail.

Tobias Maier, M.Sc.

Tobias Maier, M.Sc.

Ansprech­partner Learning Agreements

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Tobias Maier.