
Foto: Felix Zeiffer
Bachelor in Wirtschaftspädagogik
Ein Studium, viele Wege
Top Grundlagenausbildung in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Pädagogik, intensive Betreuung und integrierte Praxiserfahrung - das und mehr können Sie von unserem Bachelorstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ erwarten.

Ein großer Vorteil des Studiengangs ist, dass man nicht gleich zu Studienbeginn entscheiden muss, was man später machen möchte. Je nach Neigung und Interesse kann man mit einem Abschluss in Wirtschaftspädagogik als Lehrerin oder Lehrer, in der freien Wirtschaft oder in der Wissenschaft arbeiten. Ich arbeite derzeit als Lehrer im höheren Schuldienst an der größten kaufmännischen beruflichen Schule Südbadens.
Auf einen Blick
- Studiendauer und -beginn: 6 Semester (Vollzeit), jährlich zum Herbstsemester
- Unterrichtssprache: Deutsch, vereinzelt Veranstaltungen auf Englisch
- Bewerbung: 15. Mai bis 15. Juli bei der Universität Mannheim und unter hochschulstart.de
- Zulassungsvoraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur), Deutsche Sprachkenntnisse, Lehrerorientierungstest und Orientierungstest
- Auswahlkriterien: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, praktische Erfahrung im kaufmännischen oder pädagogischen Bereich, Engagement außerhalb der Schule
- Internationalität im Studium: Auslandssemester und Anrechnung von Auslandsleistungen möglich
- Gebühren: Semesterbeitrag 156,70 Euro. Studiengebühren für Nicht EU/EEA Studierende und Zweitstudium
- Studieninhalte: Modulkatalog 2017, Prüfungsordnung
Das bietet Ihnen unser Bachelor in Wirtschaftspädagogik
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Was Sie mitbringen müssen
Neben Ihrem Interesse für ökonomische und pädagogische Fragestellungen und für Lehren und Lernen in Betrieben und beruflichen Schulen sowie Ihrer Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstdisziplin benötigen Sie für eine Bewerbung bei uns Folgendes (Bewerbungsfrist: 15. Juli):
- Hochschulzugangsberechtigung (meist Abitur)
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Teilnahmebescheinigung des Orientierungstests
- Teilnahmebescheinigung des Lehrerorientierungstests
Bitte lesen Sie sich wichtige Details hierzu in unserer Satzung durch.
Wenn Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung steigern möchten, hilft Ihnen ein guter Schulabschluss, kaufmännische oder pädagogische berufspraktische Tätigkeiten, aber auch Ihr Engagement außerhalb der Schule.
Das Lesen, Verstehen und Bearbeiten von englischen Fachartikeln wird bei uns auch im Bachelor vorausgesetzt. Wenn Sie Ihr Schulenglisch ab dem ersten Semester auffrischen möchten, empfehlen wir Ihnen das Sprachkursangebot der Uni Mannheim.
Mathe, nein danke? Dann empfehlen wir, vor allem in Vorbereitung auf die Module im Bereich VWL, den Besuch des Wiederholungskurs Schulmathematik der Abteilung VWL zu Beginn des Herbst-/Wintersemesters. Denn wichtige Grundlagen in Mathematik sind auch für ein erfolgreiches Studium der Wirtschaftspädagogik unabdingbar.
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Wie Sie sich bewerben
Zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juli können Sie sich online bei uns bewerben. Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und schicken Sie uns Ihre Bewerbung.
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Wie Sie von Ihrer Zulassung erfahren
Anfang bis Mitte August erhalten Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot. Wenn der Bachelor Wirtschaftspädagogik Ihr Wunschstudium ist, nehmen Sie den Platz per Klick im Portal von Hochschulstart an. Danach bekommen Sie per Post oder über das Bewerberportal der Universität Mannheim Ihre Zulassung mit den Informationen zur Einschreibung. Außerdem erfahren Sie, wie Ihre ersten Tagen hier in Mannheim aussehen werden. Nachdem Sie in der Woche vor Vorlesungsbeginn an den Willkommensveranstaltungen teilgenommen haben, können Sie sich Ihren Stundenplan zusammenstellen und sich mit Ihren Prüfungsbedingungen vertraut machen.
Bewerbung
Studienberatung
Zu den folgenden Anliegen und Fragen beraten wir Sie gerne:
- Infos für Studieninteressierte
- Studienverlaufsplanung (z.B. bei einem Auslandssemester)
- Modulwechsel etc.
- Prüfung über die Anerkennung von Leistungen, die an einer deutschen oder ausländischen Universität bzw. einer gleichgestellten Hochschule erbracht wurden.
Mehr Infos zur Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen.
Wichtige Anträge und Formulare finden Sie auf der Lernplattform Ilias .
Falls Sie ein persönliches Gespräch vereinbaren möchten, tragen Sie sich einfach in unseren Kalender ein.
Prüfungsausschuss
Bei Fragen in Zusammenhang mit den Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte direkt an den Prüfungsausschuss für die wirtschaftspädagogischen Studiengänge.
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Muss ich mich bei der Bewerbung bzw. zu Beginn des Bachelorstudiums für ein Wahlfach entscheiden?
Nein. Sie entscheiden sich erst am Ende des vierten Fachsemesters für das Wahlfach.
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Ist ein Einstieg in ein höheres Fachsemester möglich?
Ja, eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang möglich und kann jeweils zum Herbst-/Wintersemester erfolgen.
Der Einstieg in den Bachelorstudiengang höheres Fachsemester (Quereinstieg) ist zulassungsfrei. Der Einstieg in den Masterstudiengang höheres Fachsemester ist zulassungsbeschränkt. Die Auswahlkriterien entsprechen denen des Master Wirtschaftspädagogik 1. Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Studienplätze im höheren Fachsemester des Masterstudiengangs begrenzt ist.
Bei Fragen zum 'Quereinstieg' berät Sie unsere Studienberatung gerne. Infos zur Bewerbung in das höhere Fachsemster finden Sie auf den Seiten der Zulassungsstelle.
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Kann mir meine kaufmännische Ausbildung anerkannt werden?
Eine kaufmännische Ausbildung kann nach der Immatrikulation für die Bachelor-Prüfungsleistung 'Betriebspraktische Studien' anerkannt werden. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik zu stellen. Einen Vordruck finden Sie auf Ilias im Ordner 'Formulare'.
Eine abgelegte Ausbildereignungsprüfung im kaufmännischen Bereich kann nach der Immatrikulation für die Bachelor-Prüfungsleistung 'Bildungsmanagement (I): Berufsausbildung' anerkannt werden. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik zu stellen.
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Was ist die Prüfungsordnung und warum ist es wichtig, sie zu lesen?
In der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs sind Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Ihres Studiums geregelt. Sie ist Ihre 'Vertragsgrundlage' für das Studium an der Universität Mannheim. Lesen Sie Ihre Prüfungsordnung daher genau, am besten vor Studienbeginn und achten Sie auf Aktualisierungen. Sie müssen Ihre Prüfungsordnung nicht auswendig kennen – es ist aber wichtig, dass Sie sich die Prüfungsordnung zumindest einmal durchgelesen haben und über die wichtigsten Regelungen Bescheid wissen.
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Was ist die Orientierungsprüfung und was passiert, wenn ich diese nicht bestehe?
Die Orientierungsprüfung dient zum Nachweis, dass Sie in begrenzter Zeit (zwei Semester, maximal drei) die inhaltlichen Grundlagen der Wirtschaftspädagogik, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die zur erfolgreichen Weiterführung des Studiums erforderlich sind. Sie dient auch dazu, die Studienentscheidung zu überprüfen, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Die Prüfung ist studienbegleitend und erfordert den Erwerb von 42 ECTS bis zum Ende des zweiten, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters. Wir empfehlen, dass Sie sich zu den in der Studienplanempfehlung vorgesehenen Prüfungen (Anlage 2 der Bachelorprüfungsordnung) anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die ECTS von Prüfungen, die im dritten Versuch geschrieben werden, nicht zu den 42 ECTS der Orientierungsprüfung zählen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Orientierungsprüfung haben oder Unterstützung in Ihrer Studienplanung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Studienberatung wenden.
Sollten Sie die Orientierungsprüfung nicht bestehen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch wegen Fristüberschreitung bzw. nicht rechtzeitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und werden exmatrikuliert.
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Wie oft kann ich eine Klausur (bzw. Prüfungsleistung) wiederholen?
Im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik stehen Ihnen grundsätzlich zwei Prüfungsversuche zur Verfügung.
Wenn Sie eine Klausur oder andere Prüfungsleistungen zum ersten Mal schreiben, ist das Ihr Erstversuch. Sollten Sie diesen Erstversuch nicht bestehen, werden Sie zum nächstmöglichen Wiederholungstermin pflichtangemeldet. Dies ist dann Ihr erster Wiederholungsversuch (auch: Zweitversuch). Sollten Sie auch diesen Versuch nicht bestehen, werden Sie wieder zum nächstmöglichen Wiederholungstermin pflichtangemeldet. Dies ist Ihr zweiter Wiederholungsversuch (auch: Drittversuch oder Joker).
Im Bachelorstudiengang stehen Ihnen maximal drei zweite Wiederholungsversuche (auch: Drittversuch oder Joker) zur Verfügung.
Im Masterstudiengang stehen Ihnen maximal zwei zweite Wiederholungsversuche (auch: Drittversuch oder Joker) zur Verfügung.
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Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum Referendariat an beruflichen Schulen?
Um sich für das Referendariat (Vorbereitungsdienst) an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg zu bewerben, ist zunächst der Nachweis über den Abschluss des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik erforderlich. Darüber hinaus sind betriebliche Praktika in einem Umfang von 42 Wochen sowie 10 Wochen Schulpraktikum nachzuweisen. Diese Praxiserfahrung erwerben Sie im Bachelor- und Masterstudium.
Informationen zu den Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst für berufliche Schulen anderer Bundesländer finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kultus- oder Bildungsministerien der Länder.
Häufig gestellte Fragen

Mi 10–12 Uhr; nach vorheriger Terminbuchung unter https://www.terminland.de/wipaed-pa.uni-mannheim/

Mi 10–12 Uhr; nach vorheriger Terminbuchung unter: https://www.terminland.de/wipaed-stuma.uni-mannheim/