DE / EN

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Poolnutzung:

  • Informationen für Dozierende

    Um den Pool für eine Lehr­veranstaltung  zu nutzen, ist eine Raumanfrage über Portal² erforderlich. Der Zutritt zum Poolraum erfolgt über die ecUM des/der Dozierenden. Siehe dazu die Informationen unter Angebot.

    Um den PC am Dozentenpult nutzen zu können, muss der Medienschrank am Pult aufgeschlossen werden. Dazu ist der gleiche Medienschrankschlüssel wie in den Hörsälen und Seminarräumen erforderlich. Dieser kann bei Bedarf für die Dauer der Lehr­veranstaltung auch an der Pforte entliehen werden.

    Zur Daueröffnung der Tür während der Veranstaltung kann an der Tür der vorhandene Klebstreifen angebracht werden. Bitte achten Sie darauf, dass der Klebstreifen zur Türöffnung mit Verlassen des Poolraums entfernt wird, damit der Poolraum wieder verschlossen ist.

  • Druckkonto und Bezahlung

    Einzahlungen auf das Druckkonto

    Einzahlungen auf das BWL.POOL-Druckkonto erfolgen bei der Poolaufsicht mit ecUM-Guthaben. Autoload-Teilnehmer können ecUM-Guthaben am Aufwerter im EG aufladen (PIN erforderlich!).
     

    Achtung: Die Aufladung des BWL.POOL-Druckkontos erfolgt NICHT am ecUM-Terminal!

  • Kopfhörer/Headsets

    An allen PCs besteht die Möglichkeit, Kopfhörer oder Headsets anzuschließen.

    Kopfhörer können bei der Aufsicht gegen Hinterlegung der ecUM ausgeliehen werden.

  • Benutzungs­ordnung

    Benutzungs­ordnung

    Geltungs­bereich

    Benutzerkreis

    • Studierende der Universität Mannheim können den BWL.POOL nutzen.
    • Lehr­stühle und Einrichtungen der Fakultat für Betriebs­wirtschafts­lehre und der Philosophischen Fakultät können die Poolräume 257 und 358 für Lehr­veranstaltungen nutzen.
    • Soweit freie Kapazitäten vorhanden sind, können auch andere Einrichtungen der Universität die o. a. Poolräume für Veranstaltungen buchen.

    Benutzungs­berechtigung

    • Es werden die Benutzungs­berechtigung und die Benutzerkennung für zentrale Systeme der Universitäts-IT übernommen.


    Benutzungs­regeln 

    1. Speisen und Getränke sind an den Arbeits­plätzen nicht erlaubt. Mobiltelefone sind mit Rücksicht auf die anderen Benutzer lautlos zu stellen und Telefonate außerhalb der Poolräume zu führen.
    2. Zum Anschluss eines Notebooks dürfen ausschließlich die auf Tischen befindlichen Steckdosen sowie das WLAN der Universität oder die als NetPoint gekennzeichneten LAN-Anschlüsse genutzt werden. Das Öffnen von Bodenklappen oder der Anschluss an Kabelkanälen oder an anderen als der o. a. LAN-Anschlüsse ist nicht zulässig.
    3. Die lokalen Festplatten der PCs dienen nur zur temporären Speicherung. Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen gelöscht. Sicherungen dieser Daten auf andere Speichermedien sind eigen­verantwortlich durchzuführen.
    4. Für Ausdrucke und Bindungen wird eine Kostenbeteiligung gemäß Aushang im Poolraum erhoben.
    5. Kopfhörer, Headsets und Handbücher können – soweit vorhanden – während der Arbeit im BWL.POOL gegen Hinterlegung des Studierenden­ausweises (ecUM) bei der Aufsicht ausgeliehen werden.
    6. Die beim Login auf dem Bildschirm angezeigten Hinweise sowie Aushänge in den Poolräumen sind zu beachten.
    7. Im Rahmen von Bachelor- und Master­arbeiten sowie im Rahmen von Lehr­veranstaltungen kann ein Zugang zum BWL.POOL außerhalb der regulären Öffnungs­zeiten gewährt werden. Die besonderen Nutzungs­bedingungen für den BWL.POOL-Zugang mittels ecUM sind auf dem entsprechenden Antragsformular enthalten.

     

    Mannheim, 01.03.2021 Prof. Dr. Christian Becker

  • Belegungs­plan Pool-Raum 257