Studium im Ausland
Studierende der Fakultät für BWL, die sich für ein Auslandsstudium interessieren, können sich im Auslandsbüro BWL über die vielseitigen Möglichkeiten informieren:
https://www.bwl.uni-mannheim.de/internationales/
Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Allgemeines
Das im Rahmen eines Auslandsstudiums ins Auge gefasste Angebot muss stets vorab mit uns abgestimmt werden. Studierende, die sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, müssen sich vor ihrer Abreise um ein Learning Agreement kümmern. Sollte vor der Abreise keine finale Kursbeschreibung vorliegen, so können sich Studierende auch noch innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Auslandsaufenthalts per E-Mail melden.
Master-Programm
Eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen als Äquivalent ist grundsätzlich für den Kurs FIN 620 möglich. Eine Anerkennung erfolgt nur dann, wenn gewährleistet ist, dass der Kurs auf vergleichbarem Niveau unterrichtet wird und die inhaltliche Überschneidung der zu erreichenden Kompetenzen/
Für die Anerkennung sind möglichst ausführliche Unterlagen zu dem gewünschten Kurs (z.B. Course Outlines, Syllabus) sowie eine Übersicht über das gesamte Kursprogramm im Bereich Finanzierung mitzubringen. Derartige Informationen erleichtern die Einordnung des/
Bei Rückfragen zur Auslandsanerkennung wenden Sie sich bitte an pascal.kieren(at)gess.uni-mannheim.de.
Zu näheren Infos bezüglich der Beantragung von Gutachten besuchen Sie bitte die aktuelle Gutachten-Seite des Dekanats.
Weitere Infos zu den von uns benötigten Unterlagen zur Erstellung eines Gutachten entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.
Derzeit sind keine vakanten Positionen am Lehrstuhl verfügbar.