Gutachten
Das Dekanat der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre ist die Koordinationsstelle zur Beantragung von Gutachten. Wir koordinieren Gutachten für Studierende und Alumni der Fakultät. Wir prüfen Ihre Angaben, schlagen Ihnen einen geeigneten Lehrstuhl vor und verweisen Sie an die dortigen Ansprechpartner, die mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Bitte achten Sie darauf, dass wir Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor Ablauf der betreffenden Frist benötigen. Diese vierwöchige Frist ist erforderlich, um Ihren Antrag intern erfolgreich zu koordinieren und den Mitarbeitenden an den Lehrstühlen ausreichend Zeit zu geben, ein qualitativ hochwertiges Gutachten zu verfassen. Ihr Antrag kann erst bearbeitet und ggf. an Lehrstühle der Fakultät BWL weitergeleitet werden, wenn alle notwendigen Informationen bzw. Unterlagen vorliegen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie alle Punkte der Antragsstellung genau beachten.
Wir koordinieren die Gutachtenerstellung für:
- Studierende (ab dem 2. Semester), die einen Abschluss an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre anstreben
- Alumni der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre (für Bewerbungen im Rahmen von Masterprogrammen oder Stipendien)
Studierende bzw. Alumni anderer Fakultäten können max. 1 Gutachten anfragen.
Wir koordinieren keine Gutachtenerstellung für:
- Austauschstudierende, die nur ein Semester an der Universität Mannheim verbracht haben
- Lehrstühle anderer Fakultäten, z.B. der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
Bei Gutachtenanfragen für PhD-Programme wenden Sie sich bitte direkt an die Lehrstühle der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre.
So können Sie ein Gutachten bei uns beantragen
Gutachten für Stipendien und Bewerbungen für Masterstudiengänge
Bei Bewerbungen um ein Stipendium oder um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang benötigen Sie in der Regel ein Gutachten. Sie können für maximal fünf Programme (Masterstudiengänge und/
oder Stipendien) Gutachten erhalten. Die Anzahl der benötigten Gutachten pro Programm spielt dabei keine Rolle. Schritte zur Beantragung eines Gutachtens:
1. Füllen Sie bitte zunächst das folgende Antragsformular aus:
2. Schicken Sie uns im Anschluss eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Gutachten für Masterprogramme und Stipendien
Der Antrag und die E-Mail – inkl. aller gelisteten Anhänge – müssen mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein. Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, schlagen wir Ihnen einen geeigneten Lehrstuhl vor und verweisen Sie an den dortigen Ansprechpartner, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.
Gutachten für Austauschstudierende und Double Degree (Partnerhochschule)
Im Rahmen eines ein- oder mehrsemestrigen Auslandsaufenthaltes an einer Partnerhochschule der Fakultät benötigen Sie unter Umständen ein Gutachten (abhängig von der jeweiligen Partnerhochschule, maximal jedoch nur zwei Gutachten).
Bei diesen Gutachten handelt es sich um eine Formalität. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Kurse Sie bereits besucht haben. Die Gutachten werden vom Dekan der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre bzw. dem Studiendekan ausgestellt.
Vorgehen:
Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten wird ein Motivationsschreiben („Letter of Recommendation“) erstellt. Nach erfolgter Unterschrift des Dekans bzw. des Studiendekans werden die Gutachten direkt an das Akademische Auslandsamt weitergeleitet oder – bei Bedarf – direkt per E-Mail an Sie übermittelt.Gutachten für Freemover
Als Freemover organisieren Sie Ihren Aufenthalt an einer ausländischen Universität selbst und nehmen nicht an einem durch die Fakultät organisierten Austauschprogramm teil. Für Ihre Bewerbung benötigen Sie unter Umständen ein Gutachten. Sie können für maximal 5 Programme Gutachten erhalten.
Schritte zur Beantragung eines Gutachtens:
1. Füllen Sie bitte zunächst das folgende Antragsformular aus:
2. Schicken Sie uns im Anschluss eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
Der Antrag und die E-Mail – inkl. aller gelisteten Anhänge – müssen mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein. Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, schlagen wir Ihnen einen geeigneten Lehrstuhl vor und verweisen Sie an den dortigen Ansprechpartner, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.