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Gutachten

Das Dekanat der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre ist die Koordinations­stelle zur Beantragung von Gutachten. Wir koordinieren Gutachten für Studierende und Alumni der Fakultät. Wir prüfen Ihre Angaben, schlagen Ihnen einen geeigneten Lehr­stuhl vor und verweisen Sie an die dortigen Ansprech­partner, die mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Bitte achten Sie darauf, dass wir Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor Ablauf der betreffenden Frist benötigen. Diese vierwöchige Frist ist erforderlich, um Ihren Antrag intern erfolgreich zu koordinieren und den Mitarbeitenden an den Lehr­stühlen ausreichend Zeit zu geben, ein qualitativ hochwertiges Gutachten zu verfassen. Ihr Antrag kann erst bearbeitet und ggf. an Lehr­stühle der Fakultät BWL weitergeleitet werden, wenn alle notwendigen Informationen bzw. Unterlagen vorliegen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie alle Punkte der Antragsstellung genau beachten.

Wir koordinieren die Gutachtenerstellung für:

  • Studierende (ab dem 2. Semester), die einen Abschluss an der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre anstreben
  • Alumni der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre (für Bewerbungen im Rahmen von Master­programmen oder Stipendien)

Studierende bzw. Alumni anderer Fakultäten können max. 1 Gutachten anfragen.

Wir koordinieren keine Gutachtenerstellung für:

  • Austausch­studierende, die nur ein Semester an der Universität Mannheim verbracht haben
  • Lehr­stühle anderer Fakultäten, z.B. der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre

Bei Gutachtenanfragen für PhD-Programme wenden Sie sich bitte direkt an die Lehr­stühle der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre.

So können Sie ein Gutachten bei uns beantragen

  • Gutachten für Master­programme und Stipendien

    Bei Bewerbungen für ein Master­programm oder Stipendium benötigen Sie in der Regel ein Gutachten. Sie können für maximal fünf Programme (Master­studien­gänge und/oder Stipendien) Gutachten erhalten. Die Anzahl der benötigten Gutachten pro Programm spielt dabei keine Rolle.

    Schritte zur Beantragung eines Gutachtens:

    1. Füllen Sie bitte zunächst das folgende Antragsformular aus:

    Antragsformular Gutachten

    2. Schicken Sie uns im Anschluss eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

    Gutachten für Master­programme und Stipendien

    Der Antrag und die E-Mail – inkl. aller gelisteten Anhänge – müssen mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein. Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, schlagen wir Ihnen einen geeigneten Lehr­stuhl vor und verweisen Sie an den dortigen Ansprech­partner, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.

  • Gutachten für Austausch­studierende (Partnerhochschule) und Double Degree

    Im Rahmen eines ein- oder zweisemestrigen Auslands­aufenthaltes an einer Partnerhochschule der Fakultät benötigen Sie unter Umständen ein Gutachten (abhängig von der jeweiligen Partnerhochschule, maximal jedoch nur zwei Gutachten).

    Bei diesen Gutachten handelt es sich um eine Formalität. Hierbei spielt es keine Rolle, welche Kurse Sie bereits besucht haben. Die Gutachten werden vom Dekan der Fakultät für Betriebs­wirtschafts­lehre bzw. dem Studien­dekan ausgestellt.

    Vorgehen:
    Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten wird ein Motivations­schreiben („Letter of Recommendation“) erstellt. Nach erfolgter Unterschrift des Dekans bzw. des Studien­dekans werden die Gutachten direkt an das Akademische Auslands­amt weitergeleitet oder – bei Bedarf – direkt per E-Mail an Sie übermittelt.

  • Gutachten für Freemover

    Als Freemover organisieren Sie Ihren Aufenthalt an einer ausländischen Universität selbst und nehmen nicht an einem durch die Fakultät organisierten Austausch­programm teil. Für Ihre Bewerbung benötigen Sie unter Umständen ein Gutachten. Sie können für maximal 5 Programme Gutachten erhalten. 

    Schritte zur Beantragung eines Gutachtens:

    1. Füllen Sie bitte zunächst das folgende Antragsformular aus:

    Antragsformular Gutachten

    2. Schicken Sie uns im Anschluss eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

    Gutachten für Freemover

    Der Antrag und die E-Mail – inkl. aller gelisteten Anhänge – müssen mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen bei uns eingegangen sein. Sobald wir Ihre Angaben geprüft haben, schlagen wir Ihnen einen geeigneten Lehr­stuhl vor und verweisen Sie an den dortigen Ansprech­partner, der mit Ihnen das weitere Vorgehen bespricht.

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