Um ein Gutachten – beispielsweise für Bewerbungen an ausländischen Universitäten oder für Stipendien – zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Dekanat, welches die Verteilung der Gutachten an die einzelnen Lehrstühle zentral regelt. Nähere Informationen zum Verfahren sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Dekanats BWL; beachten Sie insbesondere, dass Ihr Antrag mindestens vier Wochen vor Ablauf einer offiziellen Frist vollständig und mit allen Unterlagen beim Dekanat eingegangen sein muss. Gutachten für das Auslandssemester im Rahmen des Bachelorstudiengangs BWL werden zentral vom Dekanat verfasst.
Als Grundlage für Gutachten, die von unserem Lehrstuhl erstellt werden, dienen insbesondere folgende Unterlagen bzw. Informationen:
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Unterlagen einen umfassenden Überblick über Ihren bisherigen Werdegang geben sollten. Außeruniversitäres (beispielsweise soziales oder politisches) Engagement, das nicht nur auf dem Papier steht sowie Auslands- oder Praxiserfahrungen und Sprachkenntnisse (beispielsweise Punktzahl im TOEFL-Test) können die Auswahlentscheidung von Universitäten oder Stipendiengebern wesentlich beeinflussen. Sie sollten uns daher Informationen über eventuelle außeruniversitäre Interessen und Engagements zukommen lassen.