Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen im Rahmen des Faches Information Systems erfolgt auf Veranstaltungsebene, d.h. für einzelne Kurse. Die inhaltliche Äquivalenz der im Ausland besuchten Veranstaltungen muss durch den Studierenden nachgewiesen werden.
Je nach Studiengang können Learning Agreements als Ersatz für ein äquivalentes Mannheimer Modul (an der WIM Fakultät als direktes Learning Agreements bezeichnet) und Learning Agreements als „International Course“ für einen ausländischen Kurs, der kein Mannheimer Äquivalent hat (an der WIM Fakultät als indirektes Learning Agreements bezeichnet) ausgestellt werden.
Informationen zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und zu Learning Agreements finden Studierende im MMM hier, Studierende im M. Sc. Wirtschaftspädagogik hier. Die Bachelorstudierenden der Fakultät BWL und Studierende in den Doppelabschlussprogrammen werden vom Dekanat BWL separat über den Prozess informiert.
Der Prozess zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland und zu Learning Agreements ist mittlerweile im Dekanat BWL zentralisiert worden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die zuständige Person beim Dekanat BWL per Mail.