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LAW 450: Sachen- und Kreditsicherungs­recht

Lerninhalte
Gegenstand des Moduls ist das Dritte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seine Aus­wirkungen auf die Wirtschafts­praxis.

Lern- und Qualifikations­ziele
Die Studierenden beherrschen die Grundbegriffe und Grundlagen des Sachenrechts, vor allem Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen. Darüber hinaus verfügen sie über Kenntnisse im Recht der Kreditsicherung, das anhand der gesetzlichen und durch die Rechts­praxis entwickelten Sicherungs­formen dargestellt wird. Die Studierenden sind damit be­fähigt, sachenrechtliche Fallgestaltungen zu verstehen und sach­gerecht zu lösen.

Notwendige Voraussetzungen
mind. 4. Semester

Inhaltliche Voraussetzungen
Bürgerliches Recht (LAW 301)

Lehr- und LernformenLehreSelbststudium
Vorlesung2 SWS7 SWS
ECTS-Leistungs­punkte3
Benotung Ja
Gesamtarbeits­aufwand90h
SpracheDeutsch
Prüfungs­form und -umfangKlausur (90 Min.)
Zulassungs­beschränktNein
Informationen zur Anmeldung
Geprüft durch
Durchführende Lehr­kraft
Dr. Gernot Wirth
Dr. Gernot Wirth
Häufigkeit des AngebotsFrühlings-/Sommersemester
Dauer des Moduls 1 Semester
VerwendbarkeitB.Sc. BWL
Vorleistungen
Programm­spezifische KompetenzzieleCG 1, CG 2, CG 3