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Informationen für Promovierende

Sie möchten an einem unserer Lehr­stühle promovieren? Dann informieren Sie sich einfach direkt bei dem in Frage kommenden Lehr­stuhl über freie Stellen als wissenschaft­liche Mitarbeitende oder die Möglichkeiten einer externen Promotion. Allgemeine Informationen finden Sie im folgenden Leitfaden und in der aktuellen Promotions­ordnung.

Leitfaden

  • 1. Schritt: Absprache mit Betreuungs­person

    Zu Beginn der Promotion Betreuungs­vereinbarung sowie Arbeits­plan abschließen. Das Original geht an das Dekanat für BWL, zusammen mit dem Antrag auf Annahme (2. Schritt).

  • 2. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand

    Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand und legen Sie die auf Seite 5 genannten Unterlagen bei.

    Wenn Sie die Annahme­voraussetzungen erfüllen und Ihre Betreuungs­vereinbarung vom Promotions­ausschuss gebilligt wurde, erhalten Sie eine Annahmebestätigung durch den Dekan. Melden Sie sich auch für den Promovierendennewsletter an!

  • 3. Schritt: Dissertation schreiben

  • 4. Schritt: Antrag zur Prüfung

    Nachdem Sie Ihre Dissertation erfolgreich abgeschlossen haben, vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuungs­person ein Datum für die mündliche Prüfung (Disputation), und teilen Termin, Uhrzeit und Prüfungs­raum dem Dekanat für BWL mit. Stellen Sie rechtzeitig vor der geplanten Prüfung (beachten Sie die Zeit für die Begutachtung der Dissertation wie auch die daran anschließende i.d.R. zweiwöchige Auslegung) einen formlosen Antrag an den Dekan und reichen Sie dabei bitte Folgendes ein:

    Sollten Sie den Prozess zum Erhalt der Druckfreigabe nach Disputation beschleunigen wollen, stellen Sie gern jetzt schon den Antrag (Details s. 6. Schritt).

    Nachdem Sie sich erfolgreich für die Prüfung angemeldet haben, kümmert sich das Dekanat um die folgenden Punkte:

    • Annahme der Dissertation durch die Gutachterinnen und Gutachter (§ 9 (3) u. (4) Promotions­ordnung)
    • Auslegung (Dauer: zwei Wochen, falls die Auslegungs­zeit komplett in der Vorlesungs­zeit liegt; sonst vier Wochen)
  • 5. Schritt: Mündliche Prüfung

    Für die Prüfung organisiert das Dekanat:

    • Festlegen der Gruppe der Prüfenden
    • Einladung an Prüfende und Kandidat*innen
    • Protokolle und Bescheinigungen
  • 6. Schritt: Antrag auf Druckfreigabe

    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung der Drucklegung der Dissertation an den Dekan. Zusammen mit dem Formular geben Sie das Titelblatt der Dissertation inkl. Rückseite, sowie einen Kurzlebens­lauf ab, der ganz an den Schluss der Dissertation gestellt wird (Muster und Hinweise). Nach Erhalt des Antrages und der dazugehörigen Unterlagen holt das Dekanat die schriftliche Genehmigung der Gutachter*innen zur Drucklegung ein. Danach erteilt der Dekan die Druckgenehmigung. Sie können nun den Druck veranlassen und die Pflichtstücke im Format DIN A5 (210 mm x 148 mm) abgeben. Beachten Sie die verschiedenen Veröffentlichungs­varianten.

    Bitte beachten Sie, dass jede Änderung an Titelblatt etc. erneut genehmigt werden muss! Hinweise zu Anzahl und Format der Pflichtexemplare können Sie Ihrer Druckgenehmigung entnehmen.

    Nach Abgabe der Pflichtexemplare erstellen wir die Urkunde und stellen sie Ihnen per Einschreiben zu.

Broschüre für Promovierende

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Promovierendenvertretung

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Dipl.-Kffr. Natalie Holm

Dipl.-Kffr. Natalie Holm

Promotions­beraterin, Studien­gangs­managerin MMBR, Absolventenfeiern
Universität Mannheim
Dekanat BWL
L 5, 5 – Raum 203 (2. OG)
68161 Mannheim