Sie möchten an einem unserer Lehrstühle promovieren? Dann informieren Sie sich einfach direkt bei dem in Frage kommenden Lehrstuhl über freie Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende oder die Möglichkeiten einer externen Promotion. Allgemeine Informationen finden Sie im folgenden Leitfaden und in der aktuellen Promotionsordnung.
Zu Beginn der Promotion Betreuungsvereinbarung sowie Arbeitsplan abschließen. Das Original geht an das Dekanat für BWL, zusammen mit dem Antrag auf Annahme (2. Schritt).
Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/
Wenn Sie die Annahmevoraussetzungen erfüllen und Ihre Betreuungsvereinbarung vom Promotionsausschuss gebilligt wurde, erhalten Sie eine Annahmebestätigung durch den Dekan. Melden Sie sich auch für den Promovierendennewsletter an!
Nachdem Sie Ihre Dissertation erfolgreich abgeschlossen haben, vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuungsperson ein Datum für die mündliche Prüfung (Disputation), und teilen Termin, Uhrzeit und Prüfungsraum dem Dekanat für BWL mit. Stellen Sie rechtzeitig vor der geplanten Prüfung (beachten Sie die Zeit für die Begutachtung der Dissertation wie auch die daran anschließende i.d.R. zweiwöchige Auslegung) einen formlosen Antrag an den Dekan und reichen Sie dabei bitte Folgendes ein:
Sollten Sie den Prozess zum Erhalt der Druckfreigabe nach Disputation beschleunigen wollen, stellen Sie gern jetzt schon den Antrag (Details s. 6. Schritt).
Nachdem Sie sich erfolgreich für die Prüfung angemeldet haben, kümmert sich das Dekanat um die folgenden Punkte:
Für die Prüfung organisiert das Dekanat:
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung der Drucklegung der Dissertation an den Dekan. Zusammen mit dem Formular geben Sie das Titelblatt der Dissertation inkl. Rückseite, sowie einen Kurzlebenslauf ab, der ganz an den Schluss der Dissertation gestellt wird (Muster und Hinweise). Nach Erhalt des Antrages und den dazugehörigen Unterlagen holt das Dekanat die schriftliche Genehmigung der Gutachterinnen und Gutachter zur Drucklegung ein. Danach erteilt der Dekan die Druckgenehmigung. Sie können nun den Druck veranlassen und die Pflichtstücke im Format DIN A5 (210 mm x 148 mm) abgeben. Beachten Sie die verschiedenen Veröffentlichungsvarianten.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung an Titelblatt etc. erneut genehmigt werden muss! Hinweise zu Anzahl und Format der Pflichtexemplare können Sie Ihrer Druckgenehmigung entnehmen.
Nach Abgabe der Pflichtexemplare erstellen wir die Urkunde und stellen sie Ihnen per Einschreiben zu.
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