Informationen für Promovierende
Sie möchten an einem unserer Lehrstühle promovieren? Dann informieren Sie sich einfach direkt bei dem in Frage kommenden Lehrstuhl über freie Stellen als wissenschaftliche Mitarbeitende oder die Möglichkeiten einer externen Promotion. Allgemeine Informationen finden Sie im folgenden Leitfaden und in der aktuellen Promotionsordnung.
Leitfaden
1. Schritt: Absprache mit Betreuungsperson
Zu Beginn der Promotion Betreuungsvereinbarung sowie Arbeitsplan abschließen. Das Original geht an das Dekanat für BWL, zusammen mit dem Antrag auf Annahme (2. Schritt).
2. Schritt: Antrag auf Annahme als Doktorand
Stellen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/
Doktorand und legen Sie die auf Seite 5 genannten Unterlagen bei. Wenn Sie die Annahmevoraussetzungen erfüllen und Ihre Betreuungsvereinbarung vom Promotionsausschuss gebilligt wurde, erhalten Sie eine Annahmebestätigung durch den Dekan. Melden Sie sich auch für den Promovierendennewsletter an!
3. Schritt: Dissertation schreiben
4. Schritt: Antrag zur Prüfung
Nachdem Sie Ihre Dissertation erfolgreich abgeschlossen haben, vereinbaren Sie mit Ihrer Betreuungsperson ein Datum für die mündliche Prüfung (Disputation), und teilen Termin, Uhrzeit und Prüfungsraum dem Dekanat für BWL mit. Stellen Sie rechtzeitig vor der geplanten Prüfung (beachten Sie die Zeit für die Begutachtung der Dissertation wie auch die daran anschließende i.d.R. zweiwöchige Auslegung) einen formlosen Antrag an den Dekan und reichen Sie dabei bitte Folgendes ein:
- Anmeldeformular für die mündliche Prüfung
- Dissertation: ein gebundenes Exemplar (keine Ringbindung) ist beim Dekanat und jeweils eines bei Erstgutachter/
in und Zweitgutachter/ in einzureichen (im DIN A4-Format); zusätzlich eine elektronische Version für das Dekanat - Eidesstattliche Erklärungen und Einverständnis zum Plagiatsabgleich
- Nachweis Besuch von 3 Pflichtveranstaltungen Graduiertenstudium mit Prüfungsleistung
Sollten Sie den Prozess zum Erhalt der Druckfreigabe nach Disputation beschleunigen wollen, stellen Sie gern jetzt schon den Antrag (Details s. 6. Schritt).
Nachdem Sie sich erfolgreich für die Prüfung angemeldet haben, kümmert sich das Dekanat um die folgenden Punkte:
- Annahme der Dissertation durch die Gutachterinnen und Gutachter (§ 9 (3) u. (4) Promotionsordnung)
- Auslegung (Dauer: zwei Wochen, falls die Auslegungszeit komplett in der Vorlesungszeit liegt; sonst vier Wochen)
5. Schritt: Mündliche Prüfung
Für die Prüfung organisiert das Dekanat:
- Festlegen der Gruppe der Prüfenden
- Einladung an Prüfende und Kandidat*innen
- Protokolle und Bescheinigungen
6. Schritt: Antrag auf Druckfreigabe
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung der Drucklegung der Dissertation an den Dekan. Zusammen mit dem Formular geben Sie das Titelblatt der Dissertation inkl. Rückseite, sowie einen Kurzlebenslauf ab, der ganz an den Schluss der Dissertation gestellt wird (Muster und Hinweise). Nach Erhalt des Antrages und der dazugehörigen Unterlagen holt das Dekanat die schriftliche Genehmigung der Gutachter*innen zur Drucklegung ein. Danach erteilt der Dekan die Druckgenehmigung. Sie können nun den Druck veranlassen und die Pflichtstücke im Format DIN A5 (210 mm x 148 mm) abgeben (keine Ringbindung). Beachten Sie die verschiedenen Veröffentlichungsvarianten.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung an Titelblatt etc. erneut genehmigt werden muss! Hinweise zu Anzahl und Format der Pflichtexemplare können Sie Ihrer Druckgenehmigung entnehmen.
Nach Abgabe der Pflichtexemplare erstellen wir die Urkunde und stellen sie Ihnen per Einschreiben zu.
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