Top Grundlagenausbildung in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre und Pädagogik, intensive Betreuung und integrierte Praxiserfahrung – das und mehr können Sie von unserem Bachelorstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ erwarten.
Neben Ihrem Interesse für ökonomische und pädagogische Fragestellungen und für Lehren und Lernen in Betrieben und beruflichen Schulen sowie Ihrer Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit und Selbstdisziplin benötigen Sie für eine Bewerbung im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik bei uns Folgendes (Bewerbungsfrist):
Bitte lesen Sie sich wichtige Details hierzu in unserer Satzung durch.
Wenn Sie Ihre Chancen auf eine Zulassung steigern möchten, hilft Ihnen ein guter Schulabschluss, kaufmännische oder pädagogische berufspraktische Tätigkeiten, aber auch Ihr Engagement außerhalb der Schule.
Das Lesen, Verstehen und Bearbeiten von englischen Fachartikeln wird bei uns auch im Bachelor vorausgesetzt. Wenn Sie Ihr Schulenglisch ab dem ersten Semester auffrischen möchten, empfehlen wir Ihnen das Sprachkursangebot der Uni Mannheim.
Der Matheunterricht ist schon eine Weile her? Dann empfehlen wir, vor allem in Vorbereitung auf die Module im Bereich VWL, den Besuch des Wiederholungskurs Schulmathematik der Abteilung VWL zu Beginn des Herbst-/Wintersemesters. Denn wichtige Grundlagen in Mathematik sind auch für ein erfolgreiches Studium der Wirtschaftspädagogik unabdingbar.
Sie können sich online bei uns bewerben. Bitte machen Sie sich mit den in diesem Jahr gültigen Bewerbungsfristen vertraut. Weitere Infos zur Bewerbung finden Sie hier.
Anfang bis Mitte August erhalten Sie über hochschulstart.de ein Zulassungsangebot. Wenn der Bachelor Wirtschaftspädagogik Ihr Wunschstudium ist, nehmen Sie den Platz per Klick im Portal von Hochschulstart an. Danach bekommen Sie per Post oder über das Bewerberportal der Universität Mannheim Ihre Zulassung mit den Informationen zur Einschreibung. Außerdem erfahren Sie, wie Ihre ersten Tagen hier in Mannheim aussehen werden. Nachdem Sie in der Woche vor Vorlesungsbeginn an den Willkommensveranstaltungen teilgenommen haben, können Sie sich Ihren Stundenplan zusammenstellen und sich mit Ihren Prüfungsbedingungen vertraut machen.
Zu den folgenden Anliegen und Fragen beraten wir Sie gerne:
Falls Sie ein Online-Beratungsgespräch möchten, tragen Sie sich einfach in unseren Kalender ein.
Nein. Sie entscheiden sich erst am Ende des vierten Fachsemesters für das Wahlfach.
Ja, eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang möglich und kann jeweils zum Herbst-/Wintersemester erfolgen.
Der Einstieg in den Bachelorstudiengang höheres Fachsemester (Quereinstieg) ist zulassungsfrei. Der Einstieg in den Masterstudiengang höheres Fachsemester ist zulassungsbeschränkt. Die Auswahlkriterien entsprechen denen des Master Wirtschaftspädagogik 1. Fachsemester. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Studienplätze im höheren Fachsemester des Masterstudiengangs begrenzt ist.
Bei Fragen zum 'Quereinstieg' berät Sie unsere Studienberatung gerne. Infos zur Bewerbung in das höhere Fachsemester im Bachelor oder Master finden Sie auf den Seiten der Zulassungsstelle.
Eine kaufmännische Ausbildung kann nach der Immatrikulation für die Bachelor-Prüfungsleistung 'Betriebspraktische Studien' anerkannt werden. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik zu stellen. Einen Vordruck finden Sie auf Ilias im Ordner 'Formulare'.
Eine abgelegte Ausbildereignungsprüfung im kaufmännischen Bereich kann nach der Immatrikulation für die Bachelor-Prüfungsleistung 'Bildungsmanagement (I): Berufsausbildung' anerkannt werden. Der Antrag ist beim Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik zu stellen.
In der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs sind Ihre Rechte und Pflichten bezüglich Ihres Studiums geregelt. Sie ist Ihre 'Vertragsgrundlage' für das Studium an der Universität Mannheim. Lesen Sie Ihre Prüfungsordnung daher genau, am besten vor Studienbeginn und achten Sie auf Aktualisierungen. Sie müssen Ihre Prüfungsordnung nicht auswendig kennen – es ist aber wichtig, dass Sie sich die Prüfungsordnung zumindest einmal durchgelesen haben und über die wichtigsten Regelungen Bescheid wissen.
Die Orientierungsprüfung dient zum Nachweis, dass Sie in begrenzter Zeit (zwei Semester, maximal drei) die inhaltlichen Grundlagen der Wirtschaftspädagogik, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die zur erfolgreichen Weiterführung des Studiums erforderlich sind. Sie dient auch dazu, die Studienentscheidung zu überprüfen, um eventuelle Fehlentscheidungen ohne großen Zeitverlust korrigieren zu können. Die Prüfung ist studienbegleitend und erfordert den Erwerb von 42 ECTS bis zum Ende des zweiten, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters. Wir empfehlen, dass Sie sich zu den in der Studienplanempfehlung vorgesehenen Prüfungen (Anlage 2 der Bachelorprüfungsordnung) anmelden.
Bitte beachten Sie, dass die ECTS von Prüfungen, die im dritten Versuch geschrieben werden, nicht zu den 42 ECTS der Orientierungsprüfung zählen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Orientierungsprüfung haben oder Unterstützung in Ihrer Studienplanung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Studienberatung wenden.
Sollten Sie die Orientierungsprüfung nicht bestehen, verlieren Sie den Prüfungsanspruch wegen Fristüberschreitung bzw. nicht rechtzeitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und werden exmatrikuliert.
Im Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik stehen Ihnen grundsätzlich zwei Prüfungsversuche zur Verfügung.
Wenn Sie eine Klausur oder andere Prüfungsleistungen zum ersten Mal schreiben, ist das Ihr Erstversuch. Sollten Sie diesen Erstversuch nicht bestehen, werden Sie zum nächstmöglichen Wiederholungstermin pflichtangemeldet. Dies ist dann Ihr erster Wiederholungsversuch (auch: Zweitversuch). Sollten Sie auch diesen Versuch nicht bestehen, werden Sie wieder zum nächstmöglichen Wiederholungstermin pflichtangemeldet. Dies ist Ihr zweiter Wiederholungsversuch (auch: Drittversuch oder Joker).
Im Bachelorstudiengang stehen Ihnen maximal drei zweite Wiederholungsversuche (auch: Drittversuch oder Joker) zur Verfügung.
Im Masterstudiengang stehen Ihnen maximal zwei zweite Wiederholungsversuche (auch: Drittversuch oder Joker) zur Verfügung.
Um sich für das Referendariat (Vorbereitungsdienst) an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg zu bewerben, ist zunächst der Nachweis über den Abschluss des Masterstudiums Wirtschaftspädagogik erforderlich. Darüber hinaus sind betriebliche Praktika in einem Umfang von 42 Wochen sowie 10 Wochen Schulpraktikum nachzuweisen. Diese Praxiserfahrung erwerben Sie im Bachelor- und Masterstudium.
Informationen zu den Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst für berufliche Schulen anderer Bundesländer finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kultus- oder Bildungsministerien der Länder.