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Mannheim Master in Management

Informationen zur Bewerbung

Wichtig

Der Bewerbungs- und Auswahlprozess wird durch unsere Auswahlsatzung geregelt. Die im Folgenden bereitgestellten Informationen verstehen sich als Kommentar zur Auswahlsatzung und dienen dem besseren Verständnis. Nur die Inhalte der Auswahlsatzung sind rechts­verbindlich gültig.

Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung wird voraussichtlich zwischen dem 1. April und dem 15. Mai2025 sein. Änderungen behalten wir uns vor. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig auf der Website der Zulassungs­stelle.

Über­blick

Zulassungs­voraussetzungen

Sie müssen alle genannten Zulassungs­voraussetzungen erfüllen, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird. Bewerbungen, die die Zulassungs­voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, nehmen nicht am Auswahl­verfahren teil.

  • Bachelor-Abschluss von mindestens 180 ECTS bzw. mindestens 3 Jahren Studium (für Fragen zu  ausländischen Abschlüssen wenden Sie sich bitte an die Zulassungs­stelle)
  • Kenntnisse der reinen Betriebs­wirtschafts­lehre im Umfang von mindestens 36 ECTS aus einem Studium an einer anerkannten Hochschule.
  • Englisch­kenntnisse auf C1-Niveau
  • NUR bei Bewerbung auf die Deutsch-Englische Studien­richtung: Deutsch­kenntnisse auf C1-Niveau.

Auswahlkriterien

Wenn Sie alle Zulassungs­voraussetzungen erfüllen, bewerten wir Ihre Bewerbung nach genau definierten Auswahlkriterien. Es werden ausschließlich die hier genannten Auswahlkriterien bewertet. Auf Basis der so vergebenen Ranking-Punkte wird entschieden, wer eine Zulassung erhält. Wenn Sie ein Auswahlkriterium nicht erfüllen, erhalten Sie dafür keine Punkte, nehmen aber trotzdem am Auswahl­verfahren teil.

  • Abschlussnote des grundständigen Studiums (max. 60 Punkte)
  • GMAT Focus Score von mindestens 555 Punkten, GMAT Score von mindestens 600 Punkten, oder äquivalenter GRE-Score (max. 60 Punkte)
  • Auslands­semester oder Auslands­studium (22 Punkte)
  • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufserfahrung, Praktika etc.). (max. 6 Punkte)

FAQ Zulassungs­voraussetzungen

Bachelor­abschluss, BWL-Vor­kenntnisse, Sprach­nachweise

FAQ Auswahlkriterien

Bachelor­note, GMAT/GRE, Auslands­studium, Praktika

  • Wie viele Punkte erhalte ich für meine Bachelor­note?

    Bachelor­note (deutsches Noten­system)

    Auswahlpunkte

    1,0

    60

    1,1

    58

    1,2

    56

    1,3

    54

    1,4

    52

    1,5

    50

    1,6

    48

    1,7

    46

    1,8

    44

    1,9

    42

    2,0

    40

    2,1

    38

    2,2

    36

    2,3

    34

    2,4

    32

    2,5

    30

    2,6

    28

    2,7

    26

    2,8

    24

    2,9

    22

    3,0

    20

    3,1

    18

    3,2

    16

    3,3

    14

    3,4

    12

    3,5

    10

    3,6

    8

    3,7

    6

    3,8

    4

    3,9

    2

    4,0

    0

  • Mein Zeugnis weist keine Durchschnitts­note aus. Wie kann ich diese berechnen?

    Wenn Ihre Hochschule keine Durchschnitts­note ausstellt, werden wir die Note anhand der vorliegenden Unter­lagen errechnen, nachdem wir Ihre Bewerbungs­unter­lagen erhalten haben.

  • Ich habe meinen Bachelor­abschluss nicht in Deutschland gemacht. Wie wird meine Note bewertet?

    Wir rechnen ausländische Noten anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel“ in das deutsche Noten­system um. Sie müssen sich nicht darum kümmern. Sollten die Noten Ihres Trans­cript of Records vom deutschen Noten­system abweichen, laden Sie bitte auf jeden Fall Informationen zur der entsprechenden Notenskala hoch. Häufig finden sich auf der Rückseite des Trans­cript of Records Angaben zum Noten­system. Um Ihre Note in das deutsche Noten­system umrechnen zu können, benötigen wir Informationen zu der Maximalnote und der Mindest­bestehensnote, die erreicht werden muss, damit der Abschluss verliehen werden kann. Bitte beachten Sie die länder­spezifischen Informationen der Zulassungs­stelle.

  • Was passiert, wenn sich meine Durchschnitts­note nach dem Bewerbungs­schluss noch ändert, z.B. weil die Note der Bachelor­arbeit noch hinzukommt?

    Für die Auswahl ist nur die Durchschnitts­note relevant, die zum Bewerbungs­schluss durch Ihr Trans­cript of Records ausgewiesen bzw. berechnet wird. Wenn sich die Note später noch verbessert oder verschlechtert, ändert das nichts mehr am Ergebnis Ihrer Bewerbung. Sie müssen im Falle einer Zulassung jedoch bis Mitte Oktober das Bachelor­zeugnis vorzeigen, um zu beweisen, dass Sie den Abschluss geschafft haben. Die Note ist dann jedoch irrelevant.

  • Brauche ich einen GMAT / GRE?

    Das Einreichen des GMAT/GRE ist keine Zulassungs­voraussetzung. Sie können sich auch ohne die Tests bewerben. Die Ergebnisse der Tests sind jedoch ein wichtiges Auswahlkriterium für den MMM, weswegen wir  empfehlen, einen der Tests abzulegen, um Ihre Zulassungs­chancen zu steigern. Sie erhalten Ranking-Punkte ab einem Ergebnis von 555 Punkten im GMAT Focus und ab 600 Punkten im alten GMAT (Total Score). Durch ein gutes Ergebnis im Test steigern Sie Ihre Chancen auf einen Platz also erheblich. Neben dem GMAT können Sie auch ein gleichwertiges GRE-Ergebnis einreichen. Informationen zur Umrechnung des GRE Scores in einen äquivalenten (alten) GMAT Score finden Sie hier.

    GMAT, GMAT Focus und GRE werden von uns gleichwertig anerkannt. Es spielt für Ihre Bewerbungs­chancen keine Rolle, welchen der Tests Sie einreichen. Von allen Tests akzeptieren wir sowohl die Testcenter-Version, als auch die online-Variante.

  • Wie kann ich das Ergebnis des GMAT oder GRE nachweisen?

    Wenn Sie den Test ablegen, können Sie Hochschulen auswählen, an die Ihr Testergebnis geschickt werden soll. Dies dauert meist etwa 7 Tage, es kann allerdings auch bis zu 20 Tage dauern. Bedenken Sie, dass Ihr Ergebnis bis zur Bewerbungs­frist am 15. Mai hier eingetroffen sein muss, um berücksichtigt zu werden. Wir akzeptieren nur direkt vom Testanbieter übermittelte Official Score Reports. Vorläufigen Kopien, Fotos oder ähnliches, sowie der „Unofficial Score Report“, den Sie direkt am Testtag erhalten, werden nicht akzeptiert. Planen Sie also genug Zeit für die Ergebnis-Über­mittlung ein! Ihr Testergebnis bleibt fünf Jahre lang gültig.

    Test-Codes für den MMM: GMAT: VLC-95-04 / GRE: 2620

  • Wie viele Ranking Punkte erhalte ich für mein GMAT /GRE-Ergebnis?

    GMAT (ältere Version)

    Testergebnis GMAT (ältere Version)

    Auswahlpunkte

    ab 730

    60

    ab 720

    55

    ab 710

    50

    ab 700

    40

    ab 690

    30

    ab 680

    25

    ab 670

    20

    ab 660

    15

    ab 650

    10

    ab 640

    5

    ab 630

    4

    ab 620

    3

    ab 610

    2

    ab 600

    1

    GMAT Focus

    Testergebnis GMAT Focus

    Auswahlpunkte

    ab 685

    60

    ab 675

    55

    ab 665

    50

    ab 655

    40

    ab 645

    30

    ab 635

    25

    ab 625

    20

    ab 615

    15

    ab 605

    10

    ab 595

    5

    ab 585

    4

    ab 575

    3

    ab 565

    2

    ab 555

    1

    GRE

    Informationen zur Umrechnung des GRE Scores in einen äquivalenten (alten) GMAT Score finden Sie hier.

  • Wird bei den Tests nur der Total Score berücksichtigt, oder auch die Resultate in den einzelnen Teilen?

    Für die MMM Bewerbung ist nur der Total Score relevant, die Ergebnisse der einzelnen Teile der Tests werden nicht berücksichtigt.

  • Wie definieren Sie ein Auslands­semester oder Auslands­studium?

    Wir berücksichtigen Ihr Auslands­semester oder Auslands­studium, wenn Leistungen an einer anerkannten Hochschule erbracht und nachgewiesen wurden, welche in einem anderen Land als das Land, in dem Sie Ihren höchsten Schul­abschluss erworben haben, liegt. Das gilt auch, wenn Sie den Schul­abschluss im Ausland gemacht und in Deutschland studiert haben.

  • Wie viele Kurse muss ich im Ausland belegt haben? Müssen diese mit BWL zu tun haben?

    Sie müssen mindestens einen Kurs im Ausland bestanden haben. Inhalt, Umfang und Note spielen keine Rolle.

  • Zählen auch ein Auslands­praktikum, ein Schüleraustausch oder andere Auslands­aufenthalte wie Work&Travel als Auslands­semester?

    Nein, wir berücksichtigen ausschließlich akademische Auslands­aufenthalte. Sie müssen an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert gewesen sein. Praktika, Schüleraustausche, Work&Travel oder Summer Schools erfüllen dieses Kriterium in der Regel nicht.

  • Wie weise ich ein Auslands­semester oder Auslands­studium nach?

    Bitte laden Sie das Trans­cript of Records Ihrer Gasthochschule als Nachweis hoch. Daraus geht für uns hervor, dass Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren und dass Sie dort mindestens einen Kurs bestanden haben.  Weitere HInweise finden Sie hier.

    Falls Sie ein ganzes Studium im Ausland absolviert haben, laden Sie unbedingt zusätzlich zum Trans­cript of Records Ihre Hochschul­zugangsberechtigung hoch, damit wir feststellen können, das Schul­abschluss und Studium in verschiedenen Ländern stattfanden. 

  • Wann bekommt man die Punkte für praktische Erfahrung?

    Sie erhalten Punkte, wenn Sie eine Tätigkeit mit Bezug zur BWL ausgeübt haben. Die Dauer der Tätigkeit muss insgesamt einem Monat Vollzeitarbeit, d.h. 158 Stunden entsprechen (39,5 h * 4 Wochen = 158 Stunden). Diese Mindest­stundenzahl kann sich natürlich auch auf einen größeren Zeitraum erstrecken, z.B. wenn Sie mehrere Monate in Teilzeit gearbeitet haben.

  • Wie wird die praktische Erfahrung bei der Auswahl bewertet?

    Pro praktische Erfahrung erhalten Sie 2 Punkte, für eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Duales Studium erhalten Sie 4 Punkte. Insgesamt können Sie maximal 6 Punkte erreichen.

  • Wie kann ich eine praktische Erfahrung bei der Bewerbung nachweisen?

    Am einfach­sten ist es, wenn Sie sich das Formular der Zulassungs­stelle von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen, unter­schreiben und abstempeln lassen. Alternativ können Sie auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (z.B. Praktikumszeugnis) einreichen, sofern daraus die Dauer der Tätigkeit (Beginn, Ende und wöchentliche Arbeits­zeit) eindeutig hervorgeht. Weitere Hinweise finden Sie hier.

  • Ich bin selbstständig. Wie kann ich das bei der Bewerbung nachweisen?

    Um die Selbstständigkeit nachweisen zu können, reicht der Gewer­beschein allein nicht aus. Es muss nachvollziehbar sein, dass das Gewerbe auch „aktiv“ ist. Bewerber*innen können dies z.B. mit einer Einnahmeüberschussrechnung oder einer Gewinn- und Verlustrechnung nachweisen.

  • Mein Praktikum ist bis zum Bewerbungs­schluss noch nicht beendet. Zählt das dann trotzdem?

    Wir berücksichtigen nur die Arbeits­zeit, die Sie bis zum Bewerbungs­schluss auch tatsächlich geleistet haben. Bestätigungen „für die Zukunft“ können wir nicht akzeptieren. Falls das Praktikum zum Bewerbungs­schluss noch nicht beendet wurde, können das Formular der Zulassungs­stelle oder ein Zwischenzeugnis eingereicht werden. Gehaltsabrechnungen sind nicht zwingend erforderlich, wenn aus dem Zwischenzeugnis das Eintrittsdatum in die Tätigkeit hervorgeht. Gehaltsabrechnungen können in Verbindung mit einem Vertrag als Beleg für eine Tätigkeit berücksichtigt werden.

FAQ Bewerbungs­ablauf

Fristen, Dokumente, Chancen

  • Wann kann ich mich für den MMM bewerben?

    Sie können sich einmal im Jahr, im Frühling, für das folgende Herbstsemester bewerben. Eine Bewerbung zum Frühjahrssemester ist nicht möglich. Der Bewerbungs­zeitraum für 2024 ist bereits vorbei. Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung wird voraussichtlich zwischen dem 1. April und dem 15. Mai 2025 sein. Änderungen behalten wir uns vor. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig auf der Website der Zulassungs­stelle.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online, direkt über unser Bewerbungs­portal. Schicken Sie uns bitte keine Dokumente per Post. Verantwortlich für das Bewerbungs­portal und die Prüfung Ihrer Dokumente ist die Zulassungs­stelle der Universität Mannheim. Bitte beachten Sie die Informationen auf deren Website und wenden Sie sich bei Fragen zum Bewerbungs­prozess direkt an die Kolleginnen und Kollegen dort.

  • Welche Dokumente benötige ich für die Bewerbung?

    Bitte beachten Sie die Informationen der Zulassungs­stelle.

  • Was hat es mit den zwei Studien­richtungen (deutsch-englisch / englisch) auf sich und für welche sollte ich mich bewerben?

    Im MMM gibt es zwei Studien­richtungen oder „Tracks“: die deutsch-englische und die englische Studien­richtung. Bei Ihrer Bewerbung entscheiden Sie sich verbindlich für einen der beiden Tracks, eine parallele Bewerbung oder ein Wechsel nach der Zulassung sind nicht möglich. 80% der Plätze sind für den deutsch-englisch Track und 20% der Plätze für den englisch-Track vorgesehen. Da sich das Bewerberfeld von Jahr zu Jahr ändert, können wir leider keine Hinweise geben, in welchem Track Sie bessere Chancen auf eine Zulassung haben.

    Alle Pflichtkurse sowie die meisten BWL-Wahlkurse im MMM (ca. 85%) sind englischsprachig. Einige Kurse und vor allem die meisten Wahlfächer werden hingegen nur auf Deutsch angeboten. Informationen hierzu finden Sie im Modulkatalog. Studierenden des deutsch-englisch Tracks steht das gesamte Kursangebot offen, es gibt jedoch keine Verpflichtung, deutschsprach­ige Kurse zu belegen. Studierende des Englisch Tracks dürfen keine deutschsprach­igen Kurse besuchen, auch wenn sie Deutsch sprechen können. Sie müssen das gesamte Studium auf Englisch absolvieren. Deutschsprach­igen Bewerber*innen empfehlen wir eine Bewerbung auf den deutsch-englisch Track, damit sie aus dem gesamten Kursangebot (inklusive aller Wahlfächer) wählen können.

    Wenn Sie keine deutsche Staats­bürgerschaft, einen deutschen Schul- oder Hochschul­abschluss besitzen, müssen Sie für den deutsch-englisch Track sehr gute Deutsch­kenntnisse (C1) nachweisen. Eine Liste der akzeptierten Nachweise finden Sie hier.  Für beide Studien­richtungen ist ein Englischnachweis (C1) erforderlich. Entnehmen Sie bitte der Auswahlsatzung bzw. unserem Merkblatt, welche Nachweise wir akzeptieren.

  • Kann ich mich gleichzeitig für die deutsch-englische und die englische Studien­richtung bewerben?

    Nein, eine parallele Bewerbung auf beide Studien­richtungen ist nicht möglich. Bei der Bewerbung müssen Sie sich verbindlich für eine Studien­richtung entscheiden. Ein späterer Wechsel ist ausgeschlossen. 

  • Spielt es eine Rolle, wann ich meine Bewerbung abschicke?

    Nein, für Ihre Zulassungs­chancen ist es unerheblich, wann Sie uns Ihre Bewerbung schicken, sofern es innerhalb des Bewerbungs­zeitraums ist. Wir empfehlen jedoch, die Bewerbung möglichst früh im Bewerbungs­zeitraum abzuschicken. Falls Ihre Bewerbung noch vor Bewerbungs­schluss (15. Mai) unsere Prüfung durchläuft und z.B. aufgrund fehlender oder fehlerhafter Dokumente vorläufig ausgeschlossen wird, haben Sie ggf. noch die Möglichkeit, Ihre Bewerbung zurückzuziehen und eine neue anzulegen. Ein Anspruch auf eine Prüfung der Dokumente vor Bewerbungs­schluss besteht allerdings nicht. 

  • Wann erhalte ich das Ergebnis meiner Bewerbung?

    In der Regel erhalten Sie das Ergebnis 4 bis 6 Wochen nach Bewerbungs­schluss über das Bewerbungs­portal. Falls Ihre Bewerbung die Zulassungs­voraussetzungen nicht erfüllt und daher nicht berücksichtigt wird, kann der Bescheid darüber auch schon früher ergehen. Die Zulassungen und Ablehnungen können wir erst versenden, wenn wir alle Bewerbungen geprüft und darauf aufbauend unser Ranking gebildet haben. Das heißt, Sie erhalten keine frühere Antwort, wenn Sie sich früher bewerben, da wir alle Bewerbungen direkt miteinander vergleichen.

  • Kann ich Empfehlungs­schreiben, Motivations­schreiben o.ä. einreichen, um meine Chancen zu verbessern?

    Nein, bitte reichen Sie nur die Dokumente ein, die bei der Bewerbung abgefragt werden. Zusätzliche Nachweise, Motivations- oder Empfehlungs­schreiben werden nicht berücksichtigt. Eine Über­sicht der benötigten Dokumente mit vielen hilfreichen Hinweisen finden Sie auf der Website der Zulassungs­stelle

  • Wie hoch sind meine Chancen, einen Platz zu bekommen?

    Wir haben jährlich etwa 400 freie Plätze im MMM. Die Platz­zahl wird uns jedes Jahr vom Land Baden-Württemberg vorgegeben. Es gibt keine Mindest-Punktzahl, die Sie im Ranking erreichen müssen. Wir vergleichen die Bewerberinnen und Bewerber direkt nach Ranking-Punkten und wir schicken die Zulassungen an die besten Bewerberinnen und Bewerber. Für das Ranking zählen ausschließlich die in der Auswahlsatzung genannten Kriterien (Bachelor-Abschlussnote sowie ggf. Ihre Ergebnisse im GMAT oder GRE, Ihr Auslands­studium sowie Ihre praktische Erfahrung). Bedenken Sie aber, dass die Universität Mannheim eine der besten Universitäten für BWL in Deutschland ist und gute Noten im Grundstudium erwartet werden. Da die Quantität und Qualität der Bewerbungen von Jahr zu Jahr unter­schiedlich ausfallen, können wir keine Einschätzung Ihrer individuellen Chancen auf eine Zulassung vornehmen. Diese hängt ausschließlich von Ihren Mitbewerbern und -Bewerberinnen ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund keine Erfahrungs­werte aus den Vorjahren veröffentlichen.

  • Kann ich Nachweise nach der Ausschlussfrist nachreichen?

    Nur der Englischnachweis und das Bachelor­zeugnis können nach der Ausschlussfrist (15. Mai) nachgereicht werden. Im Falle einer Zulassung erhalten Sie dann die Auflage, die Dokumente bis zu einer bestimmten Frist vorzuzeigen, sonst erlischt die Zulassung. Alle Nachweise, die relevant für das Ranking sind (GMAT/GRE-Ergebnis, Auslands­studium, praktische Erfahrung, Trans­cript of Records) müssen bis zum Bewerbungs­schluss vorliegen, um berücksichtigt zu werden, da wir sofort danach mit der Bildung des Rankings beginnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Gleichbehandlung und um möglichst schnell die Ergebnisse verschicken zu können, keinerlei Ausnahmen machen können.

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