Der Bewerbungs- und Auswahlprozess wird durch unsere Auswahlsatzung geregelt. Die im Folgenden bereitgestellten Informationen verstehen sich als Kommentar zur Auswahlsatzung und dienen dem besseren Verständnis. Nur die Inhalte der Auswahlsatzung sind rechtsverbindlich gültig.
Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung wird voraussichtlich zwischen dem 1. April und dem 15. Mai2025 sein. Änderungen behalten wir uns vor. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig auf der Website der Zulassungsstelle.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie müssen alle genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, damit Ihre Bewerbung berücksichtigt wird. Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.
Auswahlkriterien
Wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bewerten wir Ihre Bewerbung nach genau definierten Auswahlkriterien. Es werden ausschließlich die hier genannten Auswahlkriterien bewertet. Auf Basis der so vergebenen Ranking-Punkte wird entschieden, wer eine Zulassung erhält. Wenn Sie ein Auswahlkriterium nicht erfüllen, erhalten Sie dafür keine Punkte, nehmen aber trotzdem am Auswahlverfahren teil.
Sollte Ihr Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt worden sein, können Sie sich trotzdem bewerben, wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt einen Nachweis über 140 ECTS erbringen. Sie können Ihr Bachelorzeugnis dann bis zur ersten Prüfungsanmeldung (ca. Mitte Oktober) nachreichen. Mit weniger als 140 ECTS ist eine Bewerbung leider ausgeschlossen.
Wenn Sie in Ihrem Studium insgesamt mindestens 140 ECTS nachweisen, davon 36 ECTS in BWL, ist es möglich, sich für den MMM auch ohne Bachelor-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre zu bewerben. Detaillierte Informationen darüber, welche Veranstaltungen berücksichtigt werden, finden Sie in unserem Merkblatt. Leider ist es uns aus Kapazitätsgründen nicht möglich, einen Vorabcheck Ihrer Bewerbung durchzuführen. Im Falle einer Bewerbung wird sorgfältig geprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Da es sich beim MMM um einen konsekutiven Master-Studiengang handelt, sind Vorkenntnisse in BWL zwingend notwendig. Es ist leider nicht möglich, diese Vorkenntnisse parallel zum MMM-Studium nachzuholen und wir bieten keine Vorbereitungs-Kurse an. Die Vorkenntnisse müssen jedoch nicht aus dem Bachelor-Studiengang stammen, der Ihrer Bewerbung zugrunde liegt. Sie können diese auch in einem anderen Studiengang an einer anerkannten Hochschule erwerben und sich dann mit den entsprechenden Nachweisen bei uns bewerben. Diesen Studiengang müssen Sie nicht abschließen, damit wir die Kurse berücksichtigen.
Es reicht aus, wenn Sie im Bewerbungsportal angeben, dass die Leistungen zur Prüfung angemeldet sind. Den Nachweis über die bestandenen Prüfungen müssen Sie bis Mitte Oktober nachreichen, sonst erlischt Ihre Zulassung. Die Angaben über angemeldete Prüfungen müssen Sie bei der Online-Bewerbung zwingend machen, damit wir die dadurch erworbenen Vorkenntnisse in BWL berücksichtigen können.
Bei der Auswahl dürfen wir keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Hochschultypen machen. Die Bachelorabschlüsse sind rechtlich gleichgestellt. Davon abgesehen haben wir viele Studierende im Studiengang, die ihren Bachelor nicht an einer Universität absolviert haben und hervorragende Leistungen im MMM zeigen. Daher möchten wir ausdrücklich Interessierte aller Hochschultypen ermutigen, sich zu bewerben.
Eine Übersicht der akzeptierten Englischnachweise finden Sie auf unserem Merkblatt und in der Auswahlsatzung. Andere Tests und Zertifikate (z.B. Sprachzertifikate Ihrer Hochschule, des DAAD oder von Sprachschulen) werden nicht berücksichtigt. Wenn Sie die Englischkenntnisse über ein Studium nachweisen, das Sie zu mindestens 40% auf Englisch absolviert haben, nutzen Sie bitte unser Formular. Bitte beachten Sie, dass die Nachweise nicht älter als zwei Jahre alt sein dürfen (Stichtag: Bewerbungsschluss).
Ja, Sie können den Nachweis bis zum 15. August des Bewerbungsjahres nachreichen. Bitte laden Sie diesen im Falle einer Zulassung mit Ihren Immatrikulationsunterlagen in das Bewerbungsportal hoch. Von den Testanbietern elektronisch übermittelte Tests werden Ihrer Bewerbung automatisch zugeordnet, Sie erhalten eine Bestätigung darüber.
Wenn Sie eine deutsche Staatsbürgerschaft oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o.ä.) haben, benötigen Sie keinen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Eine Übersicht der akzeptierten Nachweise finden Sie hier.
Bachelornote (deutsches Notensystem) | Auswahlpunkte |
1,0 | 60 |
1,1 | 58 |
1,2 | 56 |
1,3 | 54 |
1,4 | 52 |
1,5 | 50 |
1,6 | 48 |
1,7 | 46 |
1,8 | 44 |
1,9 | 42 |
2,0 | 40 |
2,1 | 38 |
2,2 | 36 |
2,3 | 34 |
2,4 | 32 |
2,5 | 30 |
2,6 | 28 |
2,7 | 26 |
2,8 | 24 |
2,9 | 22 |
3,0 | 20 |
3,1 | 18 |
3,2 | 16 |
3,3 | 14 |
3,4 | 12 |
3,5 | 10 |
3,6 | 8 |
3,7 | 6 |
3,8 | 4 |
3,9 | 2 |
4,0 | 0 |
Wenn Ihre Hochschule keine Durchschnittsnote ausstellt, werden wir die Note anhand der vorliegenden Unterlagen errechnen, nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten haben.
Wir rechnen ausländische Noten anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel“ in das deutsche Notensystem um. Sie müssen sich nicht darum kümmern. Sollten die Noten Ihres Transcript of Records vom deutschen Notensystem abweichen, laden Sie bitte auf jeden Fall Informationen zur der entsprechenden Notenskala hoch. Häufig finden sich auf der Rückseite des Transcript of Records Angaben zum Notensystem. Um Ihre Note in das deutsche Notensystem umrechnen zu können, benötigen wir Informationen zu der Maximalnote und der Mindestbestehensnote, die erreicht werden muss, damit der Abschluss verliehen werden kann. Bitte beachten Sie die länderspezifischen Informationen der Zulassungsstelle.
Für die Auswahl ist nur die Durchschnittsnote relevant, die zum Bewerbungsschluss durch Ihr Transcript of Records ausgewiesen bzw. berechnet wird. Wenn sich die Note später noch verbessert oder verschlechtert, ändert das nichts mehr am Ergebnis Ihrer Bewerbung. Sie müssen im Falle einer Zulassung jedoch bis Mitte Oktober das Bachelorzeugnis vorzeigen, um zu beweisen, dass Sie den Abschluss geschafft haben. Die Note ist dann jedoch irrelevant.
Das Einreichen des GMAT/
GMAT, GMAT Focus und GRE werden von uns gleichwertig anerkannt. Es spielt für Ihre Bewerbungschancen keine Rolle, welchen der Tests Sie einreichen. Von allen Tests akzeptieren wir sowohl die Testcenter-Version, als auch die online-Variante.
Wenn Sie den Test ablegen, können Sie Hochschulen auswählen, an die Ihr Testergebnis geschickt werden soll. Dies dauert meist etwa 7 Tage, es kann allerdings auch bis zu 20 Tage dauern. Bedenken Sie, dass Ihr Ergebnis bis zur Bewerbungsfrist am 15. Mai hier eingetroffen sein muss, um berücksichtigt zu werden. Wir akzeptieren nur direkt vom Testanbieter übermittelte Official Score Reports. Vorläufigen Kopien, Fotos oder ähnliches, sowie der „Unofficial Score Report“, den Sie direkt am Testtag erhalten, werden nicht akzeptiert. Planen Sie also genug Zeit für die Ergebnis-Übermittlung ein! Ihr Testergebnis bleibt fünf Jahre lang gültig.
Test-Codes für den MMM: GMAT: VLC-95-04 / GRE: 2620
Testergebnis GMAT (ältere Version) | Auswahlpunkte |
ab 730 | 60 |
ab 720 | 55 |
ab 710 | 50 |
ab 700 | 40 |
ab 690 | 30 |
ab 680 | 25 |
ab 670 | 20 |
ab 660 | 15 |
ab 650 | 10 |
ab 640 | 5 |
ab 630 | 4 |
ab 620 | 3 |
ab 610 | 2 |
ab 600 | 1 |
Testergebnis GMAT Focus | Auswahlpunkte |
ab 685 | 60 |
ab 675 | 55 |
ab 665 | 50 |
ab 655 | 40 |
ab 645 | 30 |
ab 635 | 25 |
ab 625 | 20 |
ab 615 | 15 |
ab 605 | 10 |
ab 595 | 5 |
ab 585 | 4 |
ab 575 | 3 |
ab 565 | 2 |
ab 555 | 1 |
Informationen zur Umrechnung des GRE Scores in einen äquivalenten (alten) GMAT Score finden Sie hier.
Für die MMM Bewerbung ist nur der Total Score relevant, die Ergebnisse der einzelnen Teile der Tests werden nicht berücksichtigt.
Wir berücksichtigen Ihr Auslandssemester oder Auslandsstudium, wenn Leistungen an einer anerkannten Hochschule erbracht und nachgewiesen wurden, welche in einem anderen Land als das Land, in dem Sie Ihren höchsten Schulabschluss erworben haben, liegt. Das gilt auch, wenn Sie den Schulabschluss im Ausland gemacht und in Deutschland studiert haben.
Sie müssen mindestens einen Kurs im Ausland bestanden haben. Inhalt, Umfang und Note spielen keine Rolle.
Nein, wir berücksichtigen ausschließlich akademische Auslandsaufenthalte. Sie müssen an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert gewesen sein. Praktika, Schüleraustausche, Work&Travel oder Summer Schools erfüllen dieses Kriterium in der Regel nicht.
Bitte laden Sie das Transcript of Records Ihrer Gasthochschule als Nachweis hoch. Daraus geht für uns hervor, dass Sie an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben waren und dass Sie dort mindestens einen Kurs bestanden haben. Weitere HInweise finden Sie hier.
Falls Sie ein ganzes Studium im Ausland absolviert haben, laden Sie unbedingt zusätzlich zum Transcript of Records Ihre Hochschulzugangsberechtigung hoch, damit wir feststellen können, das Schulabschluss und Studium in verschiedenen Ländern stattfanden.
Sie erhalten Punkte, wenn Sie eine Tätigkeit mit Bezug zur BWL ausgeübt haben. Die Dauer der Tätigkeit muss insgesamt einem Monat Vollzeitarbeit, d.h. 158 Stunden entsprechen (39,5 h * 4 Wochen = 158 Stunden). Diese Mindeststundenzahl kann sich natürlich auch auf einen größeren Zeitraum erstrecken, z.B. wenn Sie mehrere Monate in Teilzeit gearbeitet haben.
Pro praktische Erfahrung erhalten Sie 2 Punkte, für eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Duales Studium erhalten Sie 4 Punkte. Insgesamt können Sie maximal 6 Punkte erreichen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich das Formular der Zulassungsstelle von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen, unterschreiben und abstempeln lassen. Alternativ können Sie auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (z.B. Praktikumszeugnis) einreichen, sofern daraus die Dauer der Tätigkeit (Beginn, Ende und wöchentliche Arbeitszeit) eindeutig hervorgeht. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Um die Selbstständigkeit nachweisen zu können, reicht der Gewerbeschein allein nicht aus. Es muss nachvollziehbar sein, dass das Gewerbe auch „aktiv“ ist. Bewerber*innen können dies z.B. mit einer Einnahmeüberschussrechnung oder einer Gewinn- und Verlustrechnung nachweisen.
Wir berücksichtigen nur die Arbeitszeit, die Sie bis zum Bewerbungsschluss auch tatsächlich geleistet haben. Bestätigungen „für die Zukunft“ können wir nicht akzeptieren. Falls das Praktikum zum Bewerbungsschluss noch nicht beendet wurde, können das Formular der Zulassungsstelle oder ein Zwischenzeugnis eingereicht werden. Gehaltsabrechnungen sind nicht zwingend erforderlich, wenn aus dem Zwischenzeugnis das Eintrittsdatum in die Tätigkeit hervorgeht. Gehaltsabrechnungen können in Verbindung mit einem Vertrag als Beleg für eine Tätigkeit berücksichtigt werden.
Sie können sich einmal im Jahr, im Frühling, für das folgende Herbstsemester bewerben. Eine Bewerbung zum Frühjahrssemester ist nicht möglich. Der Bewerbungszeitraum für 2024 ist bereits vorbei. Die nächste Möglichkeit zur Bewerbung wird voraussichtlich zwischen dem 1. April und dem 15. Mai 2025 sein. Änderungen behalten wir uns vor. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig auf der Website der Zulassungsstelle.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online, direkt über unser Bewerbungsportal. Schicken Sie uns bitte keine Dokumente per Post. Verantwortlich für das Bewerbungsportal und die Prüfung Ihrer Dokumente ist die Zulassungsstelle der Universität Mannheim. Bitte beachten Sie die Informationen auf deren Website und wenden Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsprozess direkt an die Kolleginnen und Kollegen dort.
Bitte beachten Sie die Informationen der Zulassungsstelle.
Im MMM gibt es zwei Studienrichtungen oder „Tracks“: die deutsch-englische und die englische Studienrichtung. Bei Ihrer Bewerbung entscheiden Sie sich verbindlich für einen der beiden Tracks, eine parallele Bewerbung oder ein Wechsel nach der Zulassung sind nicht möglich. 80% der Plätze sind für den deutsch-englisch Track und 20% der Plätze für den englisch-Track vorgesehen. Da sich das Bewerberfeld von Jahr zu Jahr ändert, können wir leider keine Hinweise geben, in welchem Track Sie bessere Chancen auf eine Zulassung haben.
Alle Pflichtkurse sowie die meisten BWL-Wahlkurse im MMM (ca. 85%) sind englischsprachig. Einige Kurse und vor allem die meisten Wahlfächer werden hingegen nur auf Deutsch angeboten. Informationen hierzu finden Sie im Modulkatalog. Studierenden des deutsch-englisch Tracks steht das gesamte Kursangebot offen, es gibt jedoch keine Verpflichtung, deutschsprachige Kurse zu belegen. Studierende des Englisch Tracks dürfen keine deutschsprachigen Kurse besuchen, auch wenn sie Deutsch sprechen können. Sie müssen das gesamte Studium auf Englisch absolvieren. Deutschsprachigen Bewerber*innen empfehlen wir eine Bewerbung auf den deutsch-englisch Track, damit sie aus dem gesamten Kursangebot (inklusive aller Wahlfächer) wählen können.
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft, einen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss besitzen, müssen Sie für den deutsch-englisch Track sehr gute Deutschkenntnisse (C1) nachweisen. Eine Liste der akzeptierten Nachweise finden Sie hier. Für beide Studienrichtungen ist ein Englischnachweis (C1) erforderlich. Entnehmen Sie bitte der Auswahlsatzung bzw. unserem Merkblatt, welche Nachweise wir akzeptieren.
Nein, eine parallele Bewerbung auf beide Studienrichtungen ist nicht möglich. Bei der Bewerbung müssen Sie sich verbindlich für eine Studienrichtung entscheiden. Ein späterer Wechsel ist ausgeschlossen.
Nein, für Ihre Zulassungschancen ist es unerheblich, wann Sie uns Ihre Bewerbung schicken, sofern es innerhalb des Bewerbungszeitraums ist. Wir empfehlen jedoch, die Bewerbung möglichst früh im Bewerbungszeitraum abzuschicken. Falls Ihre Bewerbung noch vor Bewerbungsschluss (15. Mai) unsere Prüfung durchläuft und z.B. aufgrund fehlender oder fehlerhafter Dokumente vorläufig ausgeschlossen wird, haben Sie ggf. noch die Möglichkeit, Ihre Bewerbung zurückzuziehen und eine neue anzulegen. Ein Anspruch auf eine Prüfung der Dokumente vor Bewerbungsschluss besteht allerdings nicht.
In der Regel erhalten Sie das Ergebnis 4 bis 6 Wochen nach Bewerbungsschluss über das Bewerbungsportal. Falls Ihre Bewerbung die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt und daher nicht berücksichtigt wird, kann der Bescheid darüber auch schon früher ergehen. Die Zulassungen und Ablehnungen können wir erst versenden, wenn wir alle Bewerbungen geprüft und darauf aufbauend unser Ranking gebildet haben. Das heißt, Sie erhalten keine frühere Antwort, wenn Sie sich früher bewerben, da wir alle Bewerbungen direkt miteinander vergleichen.
Nein, bitte reichen Sie nur die Dokumente ein, die bei der Bewerbung abgefragt werden. Zusätzliche Nachweise, Motivations- oder Empfehlungsschreiben werden nicht berücksichtigt. Eine Übersicht der benötigten Dokumente mit vielen hilfreichen Hinweisen finden Sie auf der Website der Zulassungsstelle.
Wir haben jährlich etwa 400 freie Plätze im MMM. Die Platzzahl wird uns jedes Jahr vom Land Baden-Württemberg vorgegeben. Es gibt keine Mindest-Punktzahl, die Sie im Ranking erreichen müssen. Wir vergleichen die Bewerberinnen und Bewerber direkt nach Ranking-Punkten und wir schicken die Zulassungen an die besten Bewerberinnen und Bewerber. Für das Ranking zählen ausschließlich die in der Auswahlsatzung genannten Kriterien (Bachelor-Abschlussnote sowie ggf. Ihre Ergebnisse im GMAT oder GRE, Ihr Auslandsstudium sowie Ihre praktische Erfahrung). Bedenken Sie aber, dass die Universität Mannheim eine der besten Universitäten für BWL in Deutschland ist und gute Noten im Grundstudium erwartet werden. Da die Quantität und Qualität der Bewerbungen von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen, können wir keine Einschätzung Ihrer individuellen Chancen auf eine Zulassung vornehmen. Diese hängt ausschließlich von Ihren Mitbewerbern und -Bewerberinnen ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund keine Erfahrungswerte aus den Vorjahren veröffentlichen.
Nur der Englischnachweis und das Bachelorzeugnis können nach der Ausschlussfrist (15. Mai) nachgereicht werden. Im Falle einer Zulassung erhalten Sie dann die Auflage, die Dokumente bis zu einer bestimmten Frist vorzuzeigen, sonst erlischt die Zulassung. Alle Nachweise, die relevant für das Ranking sind (GMAT/GRE-Ergebnis, Auslandsstudium, praktische Erfahrung, Transcript of Records) müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen, um berücksichtigt zu werden, da wir sofort danach mit der Bildung des Rankings beginnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Gründen der Gleichbehandlung und um möglichst schnell die Ergebnisse verschicken zu können, keinerlei Ausnahmen machen können.
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