Der Personalrat für die Wissenschaft

Die rund 840 wissenschaft­lichen Angestellten stellen die mit Abstand größte Beschäftigten­gruppe an der Universität Mannheim. Trotzdem wissen nur wenige, dass der Personalrat auch für sie zuständig ist. Dr. Regine Zeller, Personalrats­mitglied seit 2019 und wissenschaft­liche Mitarbeiterin an der Philosophischen Fakultät, erklärt, an welchen Stellen wir uns für Forschende und Lehr­ende einsetzen dürfen.

Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer, die während der Promotion, als Post-Docs oder Habilitierende in wissenschaft­lichen Projekten angestellt sind, unter­scheiden sich in vielen Aspekten von ihren nicht­wissenschaft­lichen Kollegen: Zum einen können sie aufgrund eines eigens für sie verfassten Gesetzes mit dem sperrigen Namen „Wissenschafts­zeitvertragsgesetz“ viel länger als andere Berufs­gruppen befristet werden – bis zu zwölf Jahre, falls zwischendurch Kinder betreut werden sogar noch länger. Eine ganz schön lange Zeit bis zum sicheren Job. Zum anderen sind die ihnen vorgesetzten Professorinnen und Professoren nicht selten auch die Begutachter ihrer Forschungs­arbeiten, mit denen sie sich für die nächste Stufe ihrer wissenschaft­lichen Laufbahn qualifizieren. Wie soll man sich gegen eine zu hohe Arbeits­belastung wehren, wenn vom Votum des Chefs oder der Chefin unter Umständen die ganze Karriere abhängt?

Weniger Mit­bestimmung als bei „normalen“ Beschäftigten

Und noch etwas ist bei dieser Gruppe der Angestellten anders: Der Gesetzgeber schränkt die Mit­bestimmungs­rechte des Personalrats zu Angelegenheiten, die wissenschaft­liche Beschäftigte betreffen, sehr stark ein. Bei allen anderen Angestellten hat der Personalrat zum Beispiel das Recht, bei jeder (!) Einstellung Stellung zu nehmen zu Eingruppierung, Vertragslaufzeit, Stufenzuordnung und Dienstaufgabenbeschreibung – bei wissenschaft­lich befristet Beschäftigten hat er das nicht: Der Gesetzgeber befürchtet, dass durch ein „zu viel“ an Mit­bestimmung die rasche Handlungs­fähigkeit verloren geht – wenn etwa bei Drittmittel­projekten innerhalb kürzester Zeit wissenschaft­liches Personal eingestellt werden muss. Deshalb laufen die Verträge der wissenschaft­lichen Beschäftigten sozusagen „unter dem Radar“ des Personalrats.

Klingt irgendwie nach einem miesen Spiel. Da wird es Zeit für eine gute Nachricht: Grundsätzlich sind die befristet beschäftigten wissenschaft­lichen Angestellten im Geltungs­bereich des Landes­personal­vertretungs­gesetzes – mit der beschriebenen Ausnahme von Fragen rund um Einstellung und Eingruppierung (wer es genau wissen will: § 99 Absatz 2 LPVG in Verbindung mit § 75 Absatz 1 Nr. 2 und 3 LPVG). Das bedeutet zum Beispiel, dass sie aktives und passives Wahlrecht für den Personalrat haben, der ihre Interessen gegenüber der Unileitung vertritt. In dessen Aufgaben­bereich fallen nun auch ganz konkret Fragen wie: Muss ich am Wochenende E-Mails beantworten? Wie viel Urlaub steht mir zu, und darf mein Chef Urlaub ablehnen? Entspricht mein Arbeits­platz den Vorschriften an Sicherheit und Gesundheits­schutz? Kann ich ein Sabbatjahr machen? Und vieles mehr. Natürlich berät der Personalrat auch bei Fragen zum Arbeits­vertrag, zur Dienstaufgabenbeschreibung und zur Stufenzuordnung: Ist der oder die Angestellte erstmal da, ist der Personalrat genauso zuständig wie für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität. Wir stehen allerdings vor der großen Herausforderung, dass wir von den Problemen oft gar nichts hören.

Bei Problemen immer Euren Personalrat informieren

Wir wollen uns deshalb in Zukunft dafür stark machen, vermehrt auch als Ansprech­partner für die wissenschaft­lich Beschäftigten erkannt zu werden. Zum Beispiel wollen wir in regelmäßigen Abständen eine Teilpersonalversammlung für die wissenschaft­lichen Angestellten veranstalten, bei der wir über zentrale Themen informieren – wie das WissZeitVG mit all seinen tückischen Regelungen zur Anrechnung von Stipendien, Verbeamtungen auf Zeit, den „Kinder-Jahren“ oder Über­brückungs­phasen. Lasst uns wissen, welche Themen Euch interessieren und schickt Eure Vorschläge und Wünsche gern an: regine-zelleruni-mannheim.de

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