Einführung Alarmierungs­software – Informationen und Bedarfsabfrage

Die Universität Mannheim arbeitet kontinuierlich daran, die Sicherheit von Beschäftigten in ihrem Arbeits­alltag zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wird derzeit – im Auftrag der Universitäts­leitung – ein Projekt zur Einführung einer Alarmierungs­software umgesetzt.

Die Software soll Beschäftigte insbesondere an Arbeits­plätzen mit regelmäßigem Publikumsverkehr oder bei herausfordernden Einzelkontakten eine zusätzliche Unter­stützung bieten. Sie ermöglicht es, bei einem akut bedrohlichen oder eskalierenden Vorfall bewusst und manuell einen stillen Alarm auszulösen, beispielsweise über den Arbeits­platz­rechner oder einen separat installierten Alarmschalter. Dadurch werden über eine zuvor in der Software hinterlegte Alarmkette Kolleg*innen in räumlicher Nähe sowie der universitäts­eigene Sicherheits­dienst informiert, sodass Hilfe schneller organisiert werden kann. Die Software ergänzt dadurch bestehende Sicherheits‑ und Notfallstrukturen.

Das Projekt erfolgt unter Einbindung u. a. des Personalrats, der Datenschutz‑Servicestelle und der UNIT. Aspekte der Mit­bestimmung, des Datenschutzes und des Arbeits­schutzes werden dabei von Beginn an berücksichtigt.

Bedarfsabfrage läuft

Da nicht alle Arbeits­bereiche gleich­ermaßen betroffen sind, bittet die die Stabsstelle Arbeits­sicherheit, Brandschutz und Krisen­management insbesondere Beschäftigte um eine Rückmeldung, die ihre Arbeits­situation als besonders risikobehaftet einschätzen (z. B. durch häufigen Publikumsverkehr). Hierfür steht im Intranet ein Formular zur Verfügung. Dort können freiwillig Angaben zum Arbeits­platz und zu typischen Arbeits­situationen gemacht werden.

Die Angaben werden vertraulich behandelt, datenschutz­konform verarbeitet und zweckgebunden, also ausschließlich für dieses Projekt, verwendet. Um Sicherheits­risiken zu vermeiden, werden die Ergebnisse der Auswertung nicht hochschul­weit kommuniziert.

Nach Abschluss der Auswertung meldet sich die Stabsstelle gezielt bei allen Personen, die im Formular grundsätzlich Interesse an einer Nutzung der Software angegeben haben. Die Einführung der Software erfolgt jedoch zunächst in begrenztem Umfang, um Erfahrungen zu sammeln und die Praxistauglichkeit zu prüfen. Ein Anspruch auf eine Ausstattung entsteht durch das Ausfüllen des Formulars nicht. Für den Fall, dass die Nachfrage die Zahl der zentral verfügbaren Software-Lizenzen übersteigt, kann es zudem erforderlich sein, die dezentralen Einrichtungen an den Beschaffungs­kosten zu beteiligen.

Weitere Informationen sowie das Formular finden Sie auf der Projektseite im Intranet. Die Rückmeldung über das Formular ist freiwillig und bis 31. Juli 2026 möglich.

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