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ESG in Lieferketten: Nachhaltigkeits­faktoren klar unter­geordnet

German Business Panel (GBP) Monitor im Juli 2024

ESG in Lieferketten: Finanz­ielle Kriterien dominieren die Auswahl von Geschäfts­partnern – Nachhaltigkeits­faktoren klar unter­geordnet

Im Mai 2024 hat die EU nach heftiger Kontroverse eine Lieferketten­richtlinie (CSDDD) verabschiedet, die große Unter­nehmen zu Nachweisen verpflichtet, wie insbesondere Umwelt- und Sozialstandards (ESG) innerhalb ihrer Lieferketten eingehalten werden. Die EU-Richtlinie ergänzt die ebenfalls umstrittenen deutschen Regelungen zur Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG). Mit Dokumentations­pflichten soll dabei auf alle an Lieferketten beteiligten Unter­nehmen Druck ausgeübt werden, zur Einhaltung von Nachhaltigkeits­zielen beizutragen – nicht zuletzt in der Erwartung, dass andernfalls wichtige Geschäfts­partnerschaften beendet würden. Die Daten des GBP zeigen jedoch, dass diese Erwartung nur bedingt zutrifft: Bei der Auswahl von Geschäfts­partnern spielen Nachhaltigkeits­faktoren aktuell im Vergleich mit harten finanz­iellen Faktoren nur eine unter­geordnete Rolle. Die neuen ESGBerichtspflichten ändern diesen Befund kaum – außer wenn die nichtfinanz­iellen KPIs in Steuerung und Strategie eingebettet sind.

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.

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