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Prof. Spengel nimmt an Bundestagsanhörung teil

Finanz­ausschuss tagt zu Cum/Ex und Cum/Cum-Geschäften

Bei der öffentlichen Anhörung im Finanz­ausschuss des Deutschen Bundestags am 9. September 2020 nahm auch Prof. Christoph Spengel, Inhaber des Lehr­stuhls für Allgemeine Betriebs­wirtschafts­lehre und Betriebs­wirtschaft­liche Steuerlehre II, als Sachverständiger teil. In der Anhörung ging es erneut um die Erstattungen nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte. Prof. Spengel hatte in der Vergangenheit maßgeblich zur Aufdeckung dieser Praktiken beigetragen, die er als „größten Steuerskandal in der Geschichte der Bundes­republik" bezeichnet hat.

Und noch immer sind seiner Ansicht nach solche Geschäfte – trotz Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugs­verfahrens – möglich und werden weiterhin praktiziert. „Dem deutschen Staat entgehen jährlich Milliarden Euro an Kapitalertragsteuern beziehungs­weise Kapitalertragsteuern werden erstattet, obwohl sie nicht vereinnahmt worden sind“, erklärte Spengel. Er bezeichnete dies als „unerträglichen Zustand“ und forderte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte endlich zu unterbinden. Es wurden in den Stellungnahmen aber auch andere Auffassungen deutlich.

Zur Aufzeichnung der Anhörung im Bundestag

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