Neue Trans­parenzregeln, bestehende Herausforderungen: Wie deutsche Unter­nehmen auf die EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie blicken

Mehr Trans­parenz bei Gehaltsstrukturen soll dazu beitragen, geschlechts­spezifische Entgelt­unter­schiede zu verringern. Mit der EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie kommen daher neue Anforderungen auf Unter­nehmen in Deutschland zu, die für mehr Trans­parenz bei Vergütungs­strukturen sorgen sollen. Doch wie gut sind Unter­nehmen auf diese Veränderungen vorbereitet? Und erwarten sie tatsächlich, dass die Richtlinie zu mehr Lohn­gerechtigkeit beiträgt?

Diesen Fragen widmet sich der aktuelle „GBP-Monitor: Unter­nehmens­trends im Juli 2026“ des German Business Panel (GBP) an der Universität Mannheim, einer monatlichen Befragung, die aktuelle Unter­nehmens­trends und wirtschaft­liche Erwartungen deutscher Unter­nehmen unter­sucht. Die Ergebnisse zeigen, dass sich eine Mehrheit der Unter­nehmen noch in einer frühen Phase der Vorbereitung befindet.

„Viele Unter­nehmen verbinden die Richtlinie zunächst mit zusätzlichen Dokumentations­pflichten. Dass daraus tatsächlich mehr Lohn­gerechtigkeit entsteht, erwarten bislang nur wenige. Das zeigt, dass die Ziele der Richtlinie in der Unter­nehmens­praxis noch nicht angekommen sind“, sagt Prof. Dr. Jannis Bischof, wissenschaft­licher Projektleiter des German Business Panel.

Was Unter­nehmen von der Richtlinie erwarten

Die EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie verfolgt ein klares Ziel: Frauen und Männer sollen für gleich­wertige Arbeit gleich bezahlt werden. Dafür müssen Unter­nehmen künftig mehr Informationen über ihre Vergütungs­strukturen bereitstellen und mögliche geschlechts­spezifische Entgelt­unter­schiede besser erkennen können.

Gehaltsstrukturen in Deutschland sind häufig nicht oder nur teilweise standardisiert und werden vielfach weder intern noch extern umfassend kommuniziert. Besonders bei kleineren Unter­nehmen ist dies der Fall. Sie verfügen tendenziell über weniger etablierte Vergütungs­strukturen und haben sich gleich­zeitig bislang seltener mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt. 

„Die Bereitschaft, bestehende Gehaltsstrukturen kritisch zu überprüfen, konzentriert sich nicht unbedingt auf die Branchen mit dem größten Handlungs­bedarf. Gerade dort, wo die Unter­schiede besonders ausgeprägt sind, sehen wir bislang nur wenig zusätzliche Aktivität“, ordnet GBP-Projektleiter Prof. Dr. Davud Rostam-Afschar die Ergebnisse ein.

Zu den erwarteten Veränderungen gehören insbesondere eine stärkere Dokumentation und eine stärkere Standardisierung von Gehaltsstrukturen. Mehr als ein Drittel der Unter­nehmen rechnet mit einem höheren administrativen Aufwand, während nur ein kleiner Anteil erwartet, dass die Richtlinie zu einer Verringerung geschlechts­spezifischer Entgelt­unter­schiede beitragen wird.

Einschätzungen der Unter­nehmen hängen mit wirtschafts­politischer Wahrnehmung zusammen

Wie Unter­nehmen die EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie bewerten, hängt nicht nur von ihren konkreten Anforderungen ab. Der GBP-Monitor zeigt, dass auch die allgemeine Wahrnehmung der Wirtschafts­politik eine wichtige Rolle spielt.

Unter­nehmen, die mit der aktuellen Wirtschafts­politik zufriedener sind, bewerten die Richtlinie tendenziell positiver. Unter­nehmen, die Wirtschafts­politik dagegen vor allem mit zusätzlicher Bürokratie und wirtschaft­lichen Belastungen verbinden, stehen den neuen Regelungen kritischer gegenüber.

Von Trans­parenz zu wirkungs­vollen Veränderungen

Die Ergebnisse des German Business Panel verdeutlichen eine zentrale Herausforderung: Die EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie schafft neue Möglichkeiten, Vergütungs­strukturen trans­parenter zu machen. Ob dies letztlich zu mehr Lohn­gerechtigkeit beiträgt, hängt jedoch entscheidend davon ab, wie Unter­nehmen die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzen und nutzen.

Der aktuelle „GBP-Monitor: Unter­nehmens­trends im Juli 2026“ gibt weitere Einblicke in die Faktoren, die die Einschätzungen der Unter­nehmen prägen, wie Unter­nehmen auf die neuen Anforderungen reagieren und wie sich die Einschätzungen zwischen Unter­nehmens­gruppen unter­scheiden.

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