Betriebs­vermögen in der Erbschafts­teuer: Was spricht für Ausnahmen – und was dagegen?

Sollte im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen übertragenes Betriebs­vermögen steuerlich besonders behandelt werden oder nicht?

In einem Beitrag im ifo Schnelldienst beleuchten Prof. Dr. Philipp Dörrenberg, Lehr­stuhl­inhaber für Allgemeine Betriebs­wirtschafts­lehre und Betriebs­wirtschaft­liche Steuerlehre an der Universität Mannheim, und Prof. Dr. Dominika Langenmayr, Professorin für Volkswirtschafts­lehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, die wichtigsten Argumente für und gegen bestehende Begünstigungen und zeigen, welche ökonomischen Zielkonflikte sich daraus ergeben.

Ausgangspunkt: Ein stark begünstigend System

Ausgangspunkt ist das derzeitige System in Deutschland, in dem Betriebs­vermögen unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend steuerlich begünstigt wird. Die Autor*innen zeigen, dass insbesondere große Vermögensübertragungen von diesen Regelungen profitieren.

Gleich­zeitig diskutieren sie die zentralen Argumente für diese Ausnahmen: Steuervergünstigungen können dazu beitragen, die Fortführung von Unter­nehmen zu erleichtern, Arbeits­plätze zu sichern und Investitionen zu fördern.

Zielkonflikte und Kritik

Demgegenüber stehen jedoch gewichtige Gegenargumente. Empirische Studien deuten darauf hin, dass die bestehenden Regelungen unter­nehmerische Entscheidungen verzerren, etwa indem sie die Weitergabe von Unter­nehmen innerhalb der Familie begünstigen, auch wenn externe Nachfolger möglicherweise effizienter wären.

Zudem regen die steuerlichen Vorteile strategisches Verhalten an, beispielsweise das gezielte Vorziehen von Schenkungen und Anpassungen der Unter­nehmens­struktur, um von Begünstigungen zu profitieren. Diese Effekte führen laut den Autoren zu Ineffizienzen und werfen Fragen hinsichtlich der Fairness des Systems auf.

Reformüberlegungen

Vor diesem Hintergrund diskutieren Dörrenberg und Langenmayr mögliche Reformoptionen.

Sie argumentieren, dass ein System ohne spezielle Ausnahmen für Betriebs­vermögen denkbar wäre, kombiniert mit:

  • einem einheitlichen, niedrigeren Steuersatz;
  • großzügigeren und flexibleren Stundungs­regelungen.

Ziel wäre ein einfach­eres, trans­parenteres und weniger verzerrendes Steuer­system, das gleich­zeitig negative Effekte, etwa auf Investitionen, abfedert.

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