Berufung in Börsensachverständigenkommission
Zum 15. April 2024 wurde Prof. Theissen als Mitglied der Börsensachverständigenkommission (BSK) berufen. Die BSK ist ein unabhängiges Gremium von Experten aus Wirtschaft, Aufsicht, Verbänden und Wissenschaft, welches das Bundesministerium der Finanzen in Fragen der Kapitalmarktpolitik berät.