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Berufung in Börsensachverständigen­kommission

Prof. Theissen wurde als Mitglied der Börsensachverständigen­kommission (BSK) berufen.

Zum 15. April 2024 wurde Prof. Theissen als Mitglied der Börsensachverständigen­kommission (BSK) berufen. Die BSK ist ein unabhängiges Gremium von Experten aus Wirtschaft, Aufsicht, Verbänden und Wissenschaft, welches das Bundes­ministerium der Finanzen in Fragen der Kapital­markt­politik berät.

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