Makroökonomik A
Studieninhalte
Die Veranstaltung bietet zusammen mit der Veranstaltung Makroökonomik B eine umfassende Einführung in die Makroökonomik an. Die Teilnehmer werden mit den grundlegenden makroökonomischen Theorien vertraut gemacht und lernen, diese Theorien auf wirtschaftspolitische Fragestellungen anzuwenden. Zusätzlich werden die wichtigsten makroökonomischen Fakten besprochen und die empirische Überprüfung der Theorien anhand dieser Fakten diskutiert. Die Veranstaltung Makroökonomik A behandelt hauptsächlich die mittel- und langfristige wirtschaftliche Entwicklung (Wachstum), während die Veranstaltung Makroökonomik B sich auf die kurze Frist konzentriert (Konjunkturzyklus).
Angestrebte Lernergebnisse
Erfolgreiche Absolventen kennen die Grundsätze des makroökonomischen Denkens. Sie können diese anwenden, um die Wirkungen verschiedener wirtschaftspolitischer Maßnahmen zu analysieren und zu beurteilen, welche Wirkungen gesellschaftlich wünschenswert sind. Sie können ihr Wissen über die Theorie und Empirie der Makroökonomik nutzen, um zu aktuellen makroökonomischen Themen fachlich fundiert Stellung zu nehmen. Weiterhin sind sie in der Lage, Vorschläge zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Situation zu formulieren und diese mit Fachvertretern zu diskutieren.
Notwendige Voraussetzungen
mind. 4. Semester
Inhaltliche Voraussetzungen
Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
Lehr- und Lernformen | Lehre | Selbststudium |
---|---|---|
Vorlesung | 4 SWS | 12 SWS |
Übung | 2 SWS | 5 SWS |
ECTS-Leistungspunkte | 8 |
Benotung | Ja |
Gesamtarbeitsaufwand | 240h |
Sprache | Deutsch, Englisch |
Prüfungsform und -umfang | Klausur (120 Min.) |
Zulassungsbeschränkt | Nein |
Informationen zur Anmeldung | Registrierung via Portal2 |
Geprüft durch Durchführende Lehrkraft | ![]() | Prof. Miren Azkarate-Askasua, Ph.D. Prof. Dr. Moritz Kuhn Prof. Dr. Moritz Kuhn, Prof. Miren Azkarate-Askasua (Ph.D.) |
Häufigkeit des Angebots | Frühlings-/Sommersemester |
Dauer des Moduls | 1 Semester |
Verwendbarkeit | B.Sc. BWL, andere Studiengänge, wenn mit Prüfungsordnung vereinbar |
Vorleistungen | – |
Programmspezifische Kompetenzziele | CG 1, CG 2 |