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Hinfallen, aufstehen, anzeigen!

Ob Ihr auf dem Ehrenhof übers Pflaster stolpert, auf dem Nachhauseweg mit dem Fahrrad stürzt oder Ihr Euch nur am Druckerpapier den Finger schneidet – jeden kleinen und großen Unfall, der Euch bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause passiert, solltet Ihr anzeigen. Ansonsten verliert Ihr Euren beruflichen Versicherungs­schutz.

Alle Beschäftigten der Universität Mannheim sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Arbeits­unfälle und Berufserkrankungen versichert. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber getragen. Im Falle eines Unfalls müsst Ihr diesen unverzüglich anzeigen – und zwar schriftlich. Denn die Uni Mannheim muss ihn innerhalb von drei Tagen der Unfallkasse melden, um den Versicherungs­schutz zu gewährleisten. Nachträglich angezeigte Unfälle werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und müssen nachgewiesen werden. Über Eure Krankenkasse seid Ihr im Falle einer Ablehnung aber natürlich trotzdem versichert. Einen Arbeits­unfall könnt Ihr oder Euer Arbeitgeber auch online auf der Seite der Unfallkasse BW anzeigen.

Soll ich wirklich jeden noch so kleinen Unfall melden?

Ja. Die meisten von uns haben sich sicher schon mal an einem Karton oder einem Blatt Papier versehentlich geschnitten – so weit, so harmlos. Jedoch auch kleine Kratzer können sich, wenn es blöd läuft, entzünden und zwar bis hin zu einer Blutvergiftung. Hier gilt also: Ja nicht zu eitel sein undlieber auf Nummer Sicher gehen. Das heißt, Pflaster aus dem Verbandskasten anbringen, die Maßnahme im Verbandbuch vermerken und Unfallanzeige erstatten – auch wenn kleine Vorfälle nicht meldepflichtig sind. Anders sieht es mit Unfällen aus, durch die Versicherte so verletzt wurden, dass sie mehr als drei Tage arbeits­un­fähig sind. Hier muss in jedem Fall gehandelt werden. Unfallanzeigen sind auch deshalb wichtig, da sie die Dienststelle und uns als Personalrat in die Lage versetzen, Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und notwendige Schritte einzuleiten. Das gilt auch für Beinahe-Unfälle. Beispiel: Stolpern gleich mehrere Beschäftigte an einer bestimmten Stelle immer wieder, weil der Boden dort vielleicht nicht ebenmäßig ist, so können wir dafür sorgen, dass dies geändert wird.

Ab wann ist ein Unfall ein Arbeits­unfall?

Ein Unfall ist immer dann als Arbeits­unfall einzustufen, wenn er sich bei der Arbeit oder auf Dienstwegen ereignet hat. Versichert sind demnach auch

  • die Teilnahme an berufsbezogenen Veranstaltungen
  • Dienstreisen
  • betriebliche Veranstaltungen wie Betriebs­ausflüge, Weihnachtsfeiern und Mitarbeitersport
  • Unfälle im Home-Office

Auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit sind versichert, selbst wenn Ihr gewisse Umwege nehmt, zum Beispiel wenn Ihr:

  • von Eurer Route abweicht, um Eure Kinder zur Schule oder Kita zu bringen
  • mit Kollegen in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommt
  • einer beschilderten Umleitung folgen müsst
  • Euren Arbeits­platz über einen längeren Weg zügiger erreicht

Welche Arbeits­unfälle sind nicht versichert?

Umwege, die Ihr für private Zwecke vornehmt, zum Beispiel um einkaufen zu gehen, sind nicht versichert. Gleiches gilt, wenn der Unfall auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Arbeitnehmer sind auch dann nicht versichert, wenn sie während der Arbeits­zeit ihren privaten Angelegenheiten nachgehen. Im Jahr 2015 urteilte das Sozialgericht Karlsruhe, dass Raucher außerhalb der festgelegten Pausenzeiten keinen Versicherungs­schutz genießen, wenn sie sich währenddessen verletzen.

Was ist, wenn mir während der Mittagspause ein Unfall passiert?

Die Antwort ist gar nicht so einfach und Fälle dieser Art sind regelmäßig Gegenstand von Gerichtsurteilen. Prinzipiell gilt: Der Weg zum Mittagessen ist versichert, das Mittagessen selbst nicht. Platt gesprochen: Ihr dürft stolpern, Euch aber nicht verschlucken – selbst wenn es in der Mensa passiert. Auch Unfälle während eines Privatgangs in der Mittagspause unter­liegen keinem Versicherungs­schutz. Hier schauen die Gerichte ganz genau hin: Wer in der Pause Lebens­mittel einkauft, um diese als Pausenmahlzeit später auf der Arbeit zu essen, ist bei dieser Tätigkeit versichert. Wer allerdings den Großeinkauf für zu Hause tätigt, fällt nicht mehr unter die Unfall­versicherung. Der Privatgang muss also überwiegend in Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

Solltet Ihr Euch tatsächlich während der Mittagspause mal verletzten, notiert Euch also sofort bis ins kleinste Detail den genauen Verlauf vom Gang in die Mittagspause bis zum Unfall. Bei Zweifeln unter­stützen wir Euch gerne dabei!

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