LAW 450: Sachen- und Kreditsicherungsrecht
Studieninhalte
Gegenstand des Moduls ist das Dritte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seine Auswirkungen auf die Wirtschaftspraxis.
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden beherrschen die Grundbegriffe und Grundlagen des Sachenrechts, vor allem Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen. Darüber hinaus verfügen sie über Kenntnisse im Recht der Kreditsicherung, das anhand der gesetzlichen und durch die Rechtspraxis entwickelten Sicherungsformen dargestellt wird. Die Studierenden sind damit befähigt, sachenrechtliche Fallgestaltungen zu verstehen und sachgerecht zu lösen.
Notwendige Voraussetzungen
mind. 4. Semester
Inhaltliche Voraussetzungen
Bürgerliches Recht (LAW 301)
Lehr- und Lernformen | Lehre | Selbststudium |
---|---|---|
Vorlesung | 2 SWS | 7 SWS |
ECTS-Leistungspunkte | 3 |
Benotung | Ja |
Gesamtarbeitsaufwand | 90h |
Sprache | Deutsch |
Prüfungsform und -umfang | Klausur (90 Min.) |
Zulassungsbeschränkt | Nein |
Informationen zur Anmeldung | – |
Geprüft durch Durchführende Lehrkraft | ![]() | Dr. Gernot Wirth Dr. Gernot Wirth |
Häufigkeit des Angebots | Frühlings-/Sommersemester |
Dauer des Moduls | 1 Semester |
Verwendbarkeit | B.Sc. BWL |
Vorleistungen | – |
Programmspezifische Kompetenzziele | CG 1, CG 2, CG 3 |