Wahlmodul Handels- und Gesellschaftsrecht
Sprache | Deutsch |
Notwendige Voraussetzungen | – |
Informationen zur Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt über das Portal² |
Organisatorische Informationen | Die Veranstaltungen Aktienrecht, Konzernrecht und Umwandlungsrecht können einzeln oder in Kombination belegt werden – das Wahlfach hätte so einen Umfang von 2, 4, 6 oder 8 ECTS. Alternativ können alle Veranstaltungen belegt werden, sodass das Wahlfach einen Umfang von 20 ECTS hat. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die grundlegenden Begriffe und Prinzipien des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts unter Einschluss des Konzernrechts. Sie analysieren Sachverhalte aus diesem Bereich und erarbeiten rechtliche Lösungen. Inhaltliche Voraussetzung: Grundzüge des Bürgerlichen Rechts. |
Kontaktperson | Prof. Dr. Carsten Schäfer |
Form und Art der Prüfung | ECTS-Leistungspunkte | Semester | |
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Vorlesung Handelsrecht | Es müssen zwei von vier Klausuren der Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden werden | 5 | HWS |
Vorlesung Gesellschaftsrecht | Es müssen zwei von vier Klausuren der Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden werden. | 5 | HWS |
Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht | Es müssen zwei von vier Klausuren der Übung im Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden werden. | 2 | FSS |
Vorlesung Aktienrecht | Mündliche Prüfung | 4 | FSS |
Vorlesung Konzernrecht | Mündliche Prüfung | 2 | FSS |
Vorlesung Umwandlungsrecht | Mündliche Prüfung | 2 | FSS |