Wahlmodul Arbeitsrecht
Sprache | Deutsch |
Notwendige Voraussetzungen | – |
Informationen zur Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt über das Portal². |
Organisatorische Informationen | Das Wahlmodul kann im Umfang von 4 bis 16 ECTS flexibel belegt werden. Lerninhalte: Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Human Resource Management in Organisationen, Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen aus juristischer Perspektive. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen die grundlegenden Begriffe und Prinzipien des deutschen und europäischen Arbeitsrechts sowie die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung. Sie überblicken das Zusammenspiel zwischen individual- und kollektivrechtlichen Gestaltungsinstrumenten. Empfohlene Voraussetzungen: Grundkenntnisse des bürgerlichen Rechts. Die Modulnote errechnet sich als nach ECTS-Punkten gewichtetes arithmetisches Mittel der einzelnen bewerteten Teilprüfungen. |
Kontaktperson | Simon Geier |
Notwendige Voraussetzungen | Form und Art der Prüfung | ECTS-Leistungspunkte | Semester | |
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Vorlesung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht / Recht der Mitbestimung (Kollektives Arbeitsrecht) | Am Vorlesungsende jeweils eine mündliche Prüfung oder eine studienbegleitende Klausur. Der oder die Modulverantwortliche gibt die Art der Prüfungsleistung zu Beginn des FSS bekannt. | 6 | HWS | |
Vorlesung Arbeitsrecht in der Personalarbeit | Am Vorlesungsende jeweils eine mündliche Prüfung oder eine studienbegleitende Klausur. Der oder die Modulverantwortliche gibt die Art der Prüfungsleistung zu Beginn des FSS bekannt. | 4 | HWS | |
Vorlesung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht in der Vertiefung | Voraussetzung: Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht | Am Vorlesungsende jeweils eine mündliche Prüfung oder eine studienbegleitende Klausur. Der oder die Modulverantwortliche gibt die Art der Prüfungsleistung zu Beginn des FSS bekannt. | 4 | HWS |
Fallstudien zu Human Ressource Management in Organisationen | Vorlesung Arbeitsrecht in der Personalarbeit | Am Vorlesungsende jeweils eine mündliche Prüfung oder eine studienbegleitende Klausur. Der oder die Modulverantwortliche gibt die Art der Prüfungsleistung zu Beginn des FSS bekannt. | 2 | FSS |
Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen | Klausur (60 min) oder mündliche Prüfung (20 min) | 4 | HWS |