Wahlmodul Steuerrecht
Sprache | Deutsch |
Notwendige Voraussetzungen | – |
Informationen zur Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt über das Portal² |
Organisatorische Informationen | Dieses Wahlmodul kann in flexiblem Umfang von 12 – 24 ECTS belegt werden. Zusätzlich kann das Wahlmodul mit einzelnen Lehrveranstaltungen des Wahlmoduls Handels- und Gesellschaftsrecht kombiniert werden. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden sind in Ergänzung der von der Area Accounting and Taxation angebotenen Module in Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre vertraut mit den grundlegenden Regelungen des Steuerverfahrensrechts und der behandelten besonderen Steuergesetze. Sie können diese Regelungen unter Beachtung der juristischen Arbeitsweise auf Sachverhalte anwenden. Empfohlene Voraussetzung: sinnvoll ist die Belegung der Module TAX 510 und 520 bzw. 530. |
Kontaktperson | Prof. Dr. Thomas Fetzer |
Form und Art der Prüfung | ECTS-Leistungspunkte | Semester | |
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Vorlesung Steuerverfahrensrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung Umsatzsteuerrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung Handels- und Steuerbilanzen | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung Unternehmenssteuerrecht in der Vertiefung | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung Steuerstrafrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung European Tax Law | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | HWS |
Vorlesung Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | FSS |
Vorlesung Umwandlungssteuerrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | FSS |
Vorlesung Internationales Steuerrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | FSS |
Vorlesung Unternehmenssteuerrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 4 | FSS |
Vorlesung Einkommenssteuerrecht | Schriftliche Klausur (90 Min.); auf Beschluss des Prüfungsausschusses kann die Klausur durch eine mündliche Prüfung von 15 Min. pro Prüfling ersetzt werden. | 6 | FSS |