Im Januar ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten. Diese legt Unternehmen weitere Vorgaben zur Berichterstattung über Klima- und Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit und Unternehmensführung (auf Englisch Environmental, Social, Governance) auf. Unter anderem muss diese Berichterstattung von vielen mittelständischen Unternehmen künftig extern geprüft werden. Der Juni-Bericht des GBP gibt Aufschluss darüber, inwiefern sich die Tendenz zu erhöhtem ESG-Bewusstsein auf Unternehmensentscheidungen niederschlägt.