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GBP-Monitor: Unternehmen sehen investitions­fördernde Wirkung des Wachstums­chancengesetzes kritisch

Mit dem Wachstums­chancengesetz soll demnächst ein Gesetz verabschiedet werden, das Investitionen in Deutschland fördern und so wirtschaft­lichen Krisen entgegenwirken soll. Doch können die geplanten Maßnahmen halten, was sie versprechen? Der neue GBP-Monitor zeigt: Viele Unternehmen sehen das kritisch. Weniger als 20 Prozent der Befragten geben an, dass die geplanten Maßnahmen im eigenen Betrieb zu vorgezogenen oder mehr Investitionen führen werden. Die überwiegende Mehrheit erwartet keine positiven Effekte für die eigene Investitions­tätigkeit oder kennt die Maßnahmen nicht.

Im August wurde der Regierungs­entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das von vielen lange erwartet wurde: das Wachstums­chancengesetz. In den Ausschüssen und Arbeits­kreisen des Bundestages wird die Gesetzesvorlage aktuell diskutiert und überarbeitet, bevor das Gesetz am 17. November 2023 im Bundestag verabschiedet werden soll. Die neue Studie des German Business Panels könnte wichtige Hinweise für die Überarbeitung liefern. Denn um beurteilen zu können, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu mehr Investitionen führen, ist es entscheidend, die Perspektive der Unternehmen einzubeziehen. Deshalb haben Forschende der Universität Paderborn und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam mit dem Team des German Business Panel (Universität Mannheim) Unternehmen in Deutschland gefragt, wie sich fünf der vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen auf ihre Investitions­tätigkeit auswirken.

Die untersuchten Maßnahmen umfassen:

  1. die Verlängerung der zeitlich befristeten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschafts­güter in Höhe von 25 Prozent bis Ende 2024;
  2. eine Verbesserung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei der Unternehmen 50 Prozent der Investitions­kosten sofort im Jahr der Anschaffung oder den folgenden vier Jahren abschreiben können, anstatt wie bisher 20 Prozent;
  3. eine Investitions­prämie für Klima- und Umweltschutz­maßnahmen in Höhe von 15 Prozent;
  4. eine Anhebung der steuerlichen Forschungs­förderung auf bis zu 3 Millionen Euro (4,2 Mio. Euro für KMUs) und
  5. ein erweiterter Verlustrücktrag, bei dem Verluste mit Gewinnen der drei vorangegangen Jahre verrechnet werden können.

Ein Großteil der Unternehmen sieht keinen Anreiz für Investitionen im eigenen Betrieb
Das überraschende Ergebnis: Im Schnitt sehen nur etwa rund 13,5 Prozent der Unternehmen durch die ausgewählten steuerlichen Maßnahmen einen Anreiz, Investitionen vorzuziehen und/oder mehr zu investieren. Den größten Zuspruch erhalten verbesserte Abschreibungs­möglichkeiten sowie die Investitions­prämie für Klima- und Umweltschutz­maßnahmen mit rund 17 Prozent. Der erweiterte Verlustrücktrag (9,1 Prozent) und vor allem die steuerliche Forschungs­förderung (7,6 Prozent) sind nur für wenige Befragte Anreiz, mehr und/oder früher zu investieren.

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