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Geprüfte oder ungeprüfte studentische Hilfskraft (m/w/d) am Lehr­stuhl für Wirtschafts­pädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Wir suchen ab 01. September 2019 eine Bachelor- oder Master-Studierende (m/w/d) zur Unterstützung des Teams von Prof. Jürgen Seifried für monatlich 30 Stunden.

Stellen­ausschreibung:

Geprüfte oder ungeprüfte studentische Hilfskraft (m/w/d) für die Mitarbeit in einem Kooperations­projekt zur beruflichen Entwicklung am Lehr­stuhl für Wirtschafts­pädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Was Sie erwartet: 

  • Sie unterstützen die Forschungs­tätigkeiten für ein betriebs­praktisches Kooperations­projekt zur Personal- und Kompetenz­entwicklung am Arbeits­platz. 
  • Durch Ihre Mitarbeit im Forschungs­prozess können Sie sich in den verschiedenen Projekt­phasen einbringen und bei der Konzeption von Personal­entwicklungs­maßnahmen mitwirken.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine projektbegleitende Master­arbeit zu schreiben.
  • Darüber hinaus bieten wir zeitliche und örtliche Flexibilität, ein gutes Teamklima sowie nette Kolleginnen und Kollegen.

Was wir erwarten: 

  • Zuverlässigkeit und Organisations­talent
  • Team­fähigkeit und Kreativität
  • Interesse an den Themen berufliche Entwicklung und Lernen im Arbeits­kontext

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungs­anschreiben, Lebens­lauf, Überblick über bisherige Studien­leistungen, außeruniversitäre Aktivitäten etc.) richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.08.2019an Frau Stefanie Zutavern.

Universität Mannheim

Lehr­stuhl für Wirtschafts­pädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Frau Stefanie Zutavern

L 4, 1

68131 Mannheim

E-Mail: zutavernmail-bwl.uni-mannheim.de
 

Datenschutz:

Bitte beachten Sie, dass bei der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen werden können. Hinweis zum Datenschutz: Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Bewerbungs­verfahrens nach den Vorgaben des Datenschutz­rechts vernichtet, elektronische Bewerbungen werden entsprechend gelöscht.

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