Prof. Spengel nimmt an Bundestagsanhörung teil

Prof. Dr. Christoph Spengel
Bei der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 9. September 2020 nahm auch Prof. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II, als Sachverständiger teil. In der Anhörung ging es erneut um die Erstattungen nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/
Und noch immer sind seiner Ansicht nach solche Geschäfte – trotz Umstellung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens – möglich und werden weiterhin praktiziert. „Dem deutschen Staat entgehen jährlich Milliarden Euro an Kapitalertragsteuern beziehungsweise Kapitalertragsteuern werden erstattet, obwohl sie nicht vereinnahmt worden sind“, erklärte Spengel. Er bezeichnete dies als „unerträglichen Zustand“ und forderte Cum/