Berichtspflichten für Unternehmen sollen es der Politik und der Zivilgesellschaft ermöglichen, Rechenschaft von Betrieben einzufordern. Zusätzlich bieten sie Unternehmen einen Anreiz, an Nachhaltigkeitsziele angepasste Geschäftsmodelle umzusetzen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass Unternehmen mit hoher Aktivität im Bereich ESG (Umwelt, Soziales und Unternehmenskontrolle) auch einen höheren Anteil an Bilanzpolitik haben. Ähnlich wie finanzielle Kennzahlen lassen auch grüne Kennzahlen große Spielräume zu. Diese hängen unter anderem vom Modell der Messung und Annahmen über die Nutzung von Produkten ab. Grundsätzlich zeigt die BWL-Forschung, dass unternehmensinterne Messungen oft dem Eigeninteresse des Unternehmens dienen. Im Vergleich zur Finanzberichterstattung sind die Schutzmaßnahmen gegen diese Informationspolitik im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger ausgebaut. Dies beeinflusst die Glaubwürdigkeit der Informationen.
Die Einführung des Modells ESRS, mit dem Unternehmen ihre Treibhausemmissionen schätzen müssen, soll eine Methode bieten, mit der die Nachhaltigkeitsberichterstattung standardisiert und ausgeweitet wird. Viele Unternehmen sehen die Einführung jedoch, aufgrund der bürokratischen Belastung und fehlender Expertise, kritisch. Prof. Bischof erklärt, dass die pauschale Regelung nicht überall gleichermaßen wirksam sein wird und es Anreize zur Verzerrung der Berichte innerhalb des legalen Rahmens gibt.
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