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Geprüfte oder ungeprüfte studentische Hilfskraft (m/w/d) am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Wir suchen ab 01. September 2019 eine Bachelor- oder Master-Studierende (m/w/d) zur Unterstützung des Teams von Prof. Jürgen Seifried für monatlich 30 Stunden.

Stellenausschreibung:

Geprüfte oder ungeprüfte studentische Hilfskraft (m/w/d) für die Mitarbeit in einem Kooperationsprojekt zur beruflichen Entwicklung am Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Was Sie erwartet: 

  • Sie unterstützen die Forschungstätigkeiten für ein betriebspraktisches Kooperationsprojekt zur Personal- und Kompetenzentwicklung am Arbeitsplatz. 
  • Durch Ihre Mitarbeit im Forschungsprozess können Sie sich in den verschiedenen Projektphasen einbringen und bei der Konzeption von Personalentwicklungsmaßnahmen mitwirken.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine projektbegleitende Masterarbeit zu schreiben.
  • Darüber hinaus bieten wir zeitliche und örtliche Flexibilität, ein gutes Teamklima sowie nette Kolleginnen und Kollegen.

Was wir erwarten: 

  • Zuverlässigkeit und Organisationstalent
  • Teamfähigkeit und Kreativität
  • Interesse an den Themen berufliche Entwicklung und Lernen im Arbeitskontext

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? 

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Überblick über bisherige Studienleistungen, außeruniversitäre Aktivitäten etc.) richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 01.08.2019an Frau Stefanie Zutavern.

Universität Mannheim

Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik – Berufliches Lehren und Lernen

Frau Stefanie Zutavern

L 4, 1

68131 Mannheim

E-Mail: zutavernmail-bwl.uni-mannheim.de
 

Datenschutz:

Bitte beachten Sie, dass bei der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen werden können. Hinweis zum Datenschutz: Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei gleichzeitiger Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags. Andernfalls werden sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach den Vorgaben des Datenschutzrechts vernichtet, elektronische Bewerbungen werden entsprechend gelöscht.

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